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Bank soll Gewährleistungsbürgschaft ausbezahlen

 
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Meister Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:05    Titel: Bank soll Gewährleistungsbürgschaft ausbezahlen Antworten mit Zitat

Folgendes Problem möchte ich hier zur Diskussion stellen:

Ein Bauträger baut für einen Bauherrn ein Wohn und Geschäftshaus und der Bauherr bezahlt den Bauträger 95% und der Rest wird gegen Übergabe einer unbefristeten unbeding.... Bankbürgschaft zahlbar nach erstem Anfordern ebenfalls dem Bauträger ausbezahlt. Nach 2 Jahren ist der Bauträger insolvent und der Bauherr bemängelt innerhalb der 5jährigen Gewährleistungszeit diverse Mängel, die er nach fruchtlosem Mangebeseitigungsaufforderung zur Behebung Fremdfirmen der Reparatur /Sanierungsauftrag erteilt. Nun muß der Bauherr die Fremdfirmen bezahlen und möchte aufgrund der offensichtlichen Mängel die Gewährleistungsbürgschaft bei der Bank Y ziehen. Hierzu schreibt er die Bank an und fordert zur Auszahlung des Betrages xyz auf. Darauf reagiert die Bank nicht. Was hat nun der Bauherr zu tun um die Begleichung der Sanierungskosten des Bauwerkes des insolventen Bauträger durch die Bankbürgschaft(Gewährleistungsbürgschaft) zu erreichen.

Ich bedanke mich schon im Vorfeld für die rege Diskussionsbeteiligung.

Mit freundlichen Grüßen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einem Anwalt gehen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Meister Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:13    Titel: was vergessen? Antworten mit Zitat

Hat der Bauherr vielleicht etwas vergessen in seiner Ablauffolge?
So daß die Bank hierauf nicht reagiert?
Hätte er ein Beweisverfahren durchführen lassen müssen bevor er die akuten Schäden wie Wassereintritt, lebensgefährdende Materialien etc. in auftrag gibt.
Hätte er den Insolvenzverwalter falls vorhanden verklagen müssen?
Das ein Rechtsanwalt einen Brief an die Bank schreiben kann und wird ist mir bekannt, jedoch sind Gedankenanstöße für eine Diskussion, die diesem Forum seine Berechtigung gibt zumindest erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bürgschaften auf erstes Anfordern sind in der aktuellen Rechtsprechung (bis hoch zum BGH) für unwirksam erklärt worden. Die Banken kennen dies mittlerweile alle.

Einfach mal bisschen googeln...

http://www.snb-law.de/content/aktuell/rundbrief_012005.pdf
http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/bauvertrag/content_06.html
http://www.ra-heinicke.de/html/rss49.htm
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo230301.htm
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Meister Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für den Tip da könnte man ja mal schauen wie die Bürgschaft genau aussieht. Jedoch läßt sich aufgrund eventuell fehlenden Bauvertragsklauseln nicht nachvollziehen wie nun die Einengung was die Unwirksamkeit einer Bürgschaft ausmacht aussieht. Da man ja die Bank in Anspruch nehmen möchte liegt in der Verweigerungshaltung der Bank die Notwendigkeit von den Vertragsinformationen Kenntnis zu haben, was zumindest bei Insolventen Firmen deutlich schwieriger sein kann als bei in Abhängigkeit befindlichen Realunternehmungen

Nichts desto trotz wird wahrscheinlich der Insolvenzverwalter soweit es Ihn noch gibt bezugnehmend um eine Anerkenntnis des Mangel zu bitten sein, was wiederum wohl an der Arbeitsbelastung deselben zu Scheitern droht.

Mit freundlichen Grüßen
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Meister Eder hat folgendes geschrieben::
Nichts desto trotz wird wahrscheinlich der Insolvenzverwalter soweit es Ihn noch gibt bezugnehmend um eine Anerkenntnis des Mangel zu bitten sein, was wiederum wohl an der Arbeitsbelastung deselben zu Scheitern droht.

Diese düster-pessimistische Sichtweise vertreibt ein quirlig-optimistischer Anwalt im Handumdrehen. Winken
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