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Verfasst am: 01.07.05, 09:02 Titel: Versicherungsbetrug, wie lange ist dies strafbar/haftbar und
wie muss man vorgehen, wenn man jemanden der so etwas getan hat dafür anzeigen will?
Dieser jemand hat den Bogen gnadenlos überspannt und soll jetzt für seine Betrügereien
von vor 2-5 Jahren haftbar gemacht werden.
Es handelt sich um einen Autoaufbruch, Wohnungseinruch und diverse andere Delikte.
Interessiert das eine Versicherung überhaupt noch, wenn ich ihr einen solchen Fall jetzt melde?
Wie geht das mit einer Anzeige von statten?
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