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Falsche Quadratmeterzahl ...

 
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schnucki2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:12    Titel: Falsche Quadratmeterzahl ... Antworten mit Zitat

hallo,

was kann man tun, wenn der vermieter im mietvertrag 45 quadratmeter angegeben hat, die tatsächliche fläche aber 39 quadratmeter ist!?

für diese wohnfläche zahlt der mieter 357,00 € warm, die terrasse führt er im mietvertrag [b]gesondert[/b] mit 25,00 € auf! 357,00 € ist allerdings der endpreis!

zudem ist der briefkasten des mieters nicht abzuschliessen und für jeden zu öffnen! der vermieter sagte, der mieter könne ja mit einem anderen mieter im haus den briefkasten tauschen "...die bekommen ja keine wichtige post..."! damit ist der mieter allerdings absolut nicht einverstanden!

muss der vermieter, wenn er warmmiete nimmt, ein untertischgerät in der küche stellen? Ohne das Untertischgerät wäre dort nur kaltes wasser!

zuletzt noch eine frage:

der hausflur ist in einem katastrophalen zustand! haustür marode, überall liegen die kabel offen, an den flurlampen fehlen die glasabdeckungen, ...! ist der mieter bei einem derartigen mietpreis nicht für die instandhaltung zuständig?

vielen dank im voraus!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Untertischgerät muss nicht gestellt werden vom VM, gemietet wie gesehen gilt dort. Beim Postkasten kann es ähnlich aussehen muss aber nicht.

Für die Größe gibt es hier schon hinreichend viele Threads, einfach dazu die Suchfunktion benutzen.
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also erstens zur qm-Frage: es kommt auch darauf an, wie es im Mietvertrag steht. Steht vor der Zahl der qm ein CA nimmt der Mieter automatisch eine leichte Abweichung zu den tatsächlichen qm hin. Ich meine bis zu 5 qm Toleranz. Müßte man aber bei google nochmal nach recherchieren. Steht kein CA (circa) davor, kann man es meiens Wissens beanstanden. Und ob die Terrasse voll miteinberechnet werden kann in der qm-Angabe ist auch zweifelhaft, was ich überprüfen lassen würde (such doch auch hier mal bei google nach). Beim Balkon z.B. kann nur die Hälfte der qm-Angabe zur Wohnfläche dazu gerechnet werden, könnte also auch bei der Terrasse so sein - könnte.

Wegen des Flurs: die Höhe der Miete hat nichts damit zu tun, ob der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist. Er ist es so oder so gerade bei derartigen Mängeln.
Schreib ihm einen höflichen Brief indem Du ihm auf diese Missstände hinweist und setz ihm ne Frist von vielleicht drei Wochen - ein vorheriges Telefonat macht sich auch immer gut. Gleiches gilt für den Briefkasten. Man muß postalisch erreichbar sein. Wenn er wirklich gesagt hat, Du sollst Dir den Briefkasten mit jemand anders teilen, ist das absoluter Quatsch.

Wegen der Wasserfrage und dem Untertisch bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich meine aber ja - so aus dem Bauch raus - aber was sagt das schon? Habt Ihr ein Ablesegerät für Warmwasser in der Wohnung - dann müßte man wohl auch Warmwasser haben können ...

Viel Erfolg ...
_________________
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