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Verfasst am: 28.06.05, 16:59 Titel: Kein Übergabeprotokoll/überhöhte Nebenkostenabrechnung
Hallo zusammen,
da ich bisher immer sehr hilfreiche Antworten bekommen habe, hoff ich dass mir auch in diesem etwas verzwickten Fall jemand weiterhelfen kann.
Folgende Situation:
Ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus, der Nachmieter übernimmt (ein Monat vor eigentlichem Ende der Kündigungsfrist).
Bei der Übergabe bzw. Zählerablesung ergeben sich kleinere Probleme da in der Wohnung einige Monate vorher vom Servicetechniker der Ablesefirma ein neuer Zähler zusätzlich eingebaut wurde, da der bisherige wegen eingebauter Küche nicht mehr zu wechseln war. Die Übergabe geht mit einigem Mistrauen über die Bühne (vorherige größere Probleme mit dem Makler/Verwalter).
Dieser verweigert die Aushändigung des Protokolls mit Verweis auf die Unstimmigkeiten mit dem gewechselten Zähler, da so die alten und neuen Stände nicht eindeutig den Zählern zugeordnet werden können. Er kündigt an die Sache in Ruhe auszutüfteln und das Protokoll innerhalb 3-4 Tagen zuzusenden. ->Es passiert nichts!
Nach einer ganzen Reihe von wenig erfreulichen und freundlichen Telefonaten mit Vermieter und Verwalter/Makler, überweist der V einen Teil der Kaution zurück.
Nach ca. 3 Monaten erhält der Ex-M eine Nachberechnung in Höhe von beinahe 50% der Vorrauszahlung! Die Punkte mit den ausschlaggebende Veränderungen zum Vorjahr sind eben die o. g. Verbrauchskosten.
Das Übergabeprotokoll fehlt immer noch!
Langer Text, kurze Frage:
Gibt es für die Abwicklung/Übergabe des Protokolls eine Formvorschrift, die die Ansprüche des V in irgendeiner Weise beeinflussen (könnten)?
Oder bleibt nur die Möglichkeit das Protokoll erneut anzufordern und den üblichen juristischen Weg zu gehen, da nicht davon auszugehen ist, das dieses tatsächlich kommt?
Ich glaube es gibt nicht einmal eine Vorschrift, wonach eine der beiden Seiten das Protokoll unterzeichnen muss, wenn sie nicht will.
Die wichtigen Sachen sollte man nicht aus den Händen geben, notfalls Zählerstände (damals) selbst notieren.
Falls es keinen Zeugen der Übergabe gibt, wird es schwierig. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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