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Ich bin leider noch sehr unerfahren in diesen Themen. Wir haben unsere Wohnung gekündigt und haben nun drei Monate Zeit für den Umzug und die Renovierung.
Ich habe mir nun mal den Mietvertrag genauer angesehen und deshlab ein paar Fragen. Dort steht zum Beispiel drin, dass der Teppich jedes Jahr auf eigene Kosten durch eine Fachfirma zu reinigen ist. Nach Rückfrage bei einer Fachfirma würde das für unsere Wohnung, immerhin 65cm² Teppichfläche, gute 500€ kosten. Der Teppich ist nun an sehr viellen stellen dermaßen durchgetreten, dass man es auch nicht mehr wegbekommt. Weiterhin wirft dieser schon Wellen. Als weitere Ergänzung beim Auszug ist folgender Satz vermerkt: "Der Mieter hat die Teppichböden bei Auszug fachgerecht zu reinigen. Zeigen die Teppichböden über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden wie Löcher, brand-, Farb-, Säureflecken oder dergleichen, hat der Mieter spätestens bis zur Beendigung der Mietzeit die Teppichböden in gleicher Art und Güte durch eine Fachfirma erneuern zu lassen."
Wie habe ich das zu deuten? Der Teppich ist 20 Jahre alt, das Mietverhältnis dauerte insgesamt 11 Jahre an. Heißt das, ich muss nun einen neuen Teppich bezahlen, bei dem Alter, oder gibt es da gesetzliche Regelungen, wo ein Zeitwert bezahlt werden muss. Da es keine Fußleiste in dem Sinn gibt, sondern hier Teppichstücke verwendet wurden, ist ein Tapezieren oder Streichen völlig sinnlos, da wenn der Teppich ausgetauscht werden würde die Tapete auch beschädigt werden würde.
Da unser Vermieter, eine größere Gesellschaft, sehr eigensinnig und mit dem Brett vor dem Kopf denken, möchte ich von vorneherein bei solchen Streitpunkten vorbauen. Ich bin leider erst vor einem Jahr in das Mietverhältnis eingetreten, was ein klarer Fehler war. Ich möchte nun aber schon meinen Pflichten nachkommen, aber auch nicht unnötig ausnehmen lassen. Also unterlasst die Flamerei.
Bei einem Teppich mittlerer Art und Güte wird von Seiten der Gerichte von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen. Da bei Ihnen der Teppich keinen Restwert mehr hat und die normale Abnutzung mit der Miete abgegolten ist, entstehen hier für Sie keine Kosten. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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