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Verfasst am: 29.06.05, 10:27 Titel: Hypothekendarlehn: Tilgung über LV und ÜBERSCHUSS
Zur Finanzierung einer Gewerbeimmobilie wurden neben KfW-Mitteln (66%) von der Bank eine Kapital-Lebensversicherung (34%) vermittelt. Die eingesetzten KfW-Mitteln werden vertragsgemäß über einen Zeitraum von 20Jahren mit Zins- und Tilgungsanteil zurückgeführt.
Für die von der Bank gestellte Hypothek, die über die Kapitallebensversicherung getilgt werden soll, fallen neben den monatlichen LV-Beiträgen die üblichen Hypothekenzinsen an.
Vertraglich vereinbart war, das die Kapitallebensversicherung das Hypothekendarlehn vollständig über die garantierte Ablaufleistung und den Überschuss nach 20j, tilgen sollte.
Nun fordert mich die Bank, neue Sicherheiten zu stellen, da der von der Bank vorgesehene Überschuss, der aber Bestandteil des geamten Finanzplans ist, geringer ausfällt.
Nach akkurater Durchsicht der LV-Verträge habe ich festgestellt, das auf den von der Bank ausgefüllten Formularen auf den Überschußanteil (immerhin 15% der ges. Finanzierungssumme !!) zugunsten einer sofortigen LV-Prämienreduzierung verzichtet wurde und somit ein „Finanzierungsloch“ unvermeidlich war. Mit diesem Trick sollte mir wohl die Finanzierung der Immobilie durch diese Bank „schmackhaft“ gemacht werden.
Wer kennt Vergleichbares oder kann mir Tipps geben ????
LG ein Looser _________________ Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Nachricht
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber ...
ist Ihnen dieser Sachverhalt tatsächlich erst kürzlich und nicht bereits nach Übersendung der Darlehensunterlagen aufgefallen? Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass es einem Darlehensnehmer zumutbar ist, bei einem Hypothekendarlehen (welchen hier dann über eine LV abgelöst wird) die Vertrge genau zu prüfen. _________________ Gruß,
Philip
Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.
- viele Fußangeln könnte man (theoretisch) im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung erkennen,
- und leider wird die einseitige Vorteilsnahme (Täuschungsabsicht) häufig so geschickt verschleiert, das man eben die "Ungereihmheiten" nicht erkennt.
Natürlich wurden auch Fachleute bei den Vertragsverhandlugen zu Rate gezogen, aber eben die inhaltlichen Wiedersprüche (konkret: ein Kreuz in einem Kästchen) nicht erkannt!!!
Auch Fachleuten sieht man ihre Kompetenz nicht an den Nasenspitzen an, genau so wenig wie allen anderen Dienstleistern auch ...
Für weitere Antworten wäre ich dankbar.
Looser _________________ Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Nachricht
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