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Unterschlagung vom Anwalt.....

 
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:06    Titel: Unterschlagung vom Anwalt..... Antworten mit Zitat

Moien,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Brett, zumal sich dieser hypotetische Fall in mehrere Gebiete zieht...

Nehmen wir mal folgenden Konstrukt an:

Person A hatte das Glück gehabt sich vorm Arbeitsgericht von einem unseriösem (leider auch noch schlechtem) Anwalt vertreten zu lassen - dieser gehört einer Kanzlei an.
Nun hat sich ergeben, das der EX-AG so kompetent ist, daß er die Abfindung sowohl an A als auch an den Anwalt überwiesen hat. Trotz mehrmaliger Anfrage ist das Geld nie an A überwiesen worden und als A das Geld vom AG erhalten hatte forderte A "seinen" Anwalt auf "sein" Geld dem AG zurückzuüberweisen. Bis heute hat A keinerlei Information - trotz mehrmaliger Versuche - wo das Geld ist.

Kann es passieren, daß der EX_AG A verklagt und A Geld zurückzahlen muß obwohl A es nur einmalig erhalten hat oder hat EX_AG sich an seinen "Anwalt" zu wenden??

Strafrechtliche Schritte sowie Info an Anwaltskammer werden von A natürlich eingeleitet der langsam sich fragt wo er einen seriösen Anwalt findet.

A hatte noch das zusätzliche Glück, das ein anderer Anwalt der Kanzlei A wegen eines Mokickkaufs vertritt. War an sich sogar rel. zufrieden (wenn man davon absieht, daß er auch wie der andere mehr geld will als vorher gesagt), doch da die Kanzlei vermutlich Mandantengelder unterschlägt muß A ihm den Fall - ist jetzt zum zweiten Mal vor Gericht und die Aktien sind eigentlich sehr gut - leider entziehen. Kann der Anwalt sich dagegen irgendwie wehren? Reicht es wenn ich das Gericht informiere oder muß der gegnerische Anwalt auch informiert werden oder muß der Anwalt alle informieren?
Muß A seine überhöhte Rechnung begleichen obwohl der begründete Verdacht (hmmm..eigentlich eher Tatsache) besteht das die Kanzlei Geld unterschlagen hat?

Und nu noch eine frage direkt zum angenommenem Fall, da A nunmehr sich selbst vertreten muß. Könnte A im Falle des "Wahlsieges" die Fahrtkosten zum Gerichtstermin geltend machen. Wie sieht es mit Verschmutzung der Garage durch das stark ölende Mokick aus. Wie sieht es mit "Lagerkosten" aus, da A dies Mokick nunmehr seit Monaten in der Garage unterstellen muß?

Was würdet ihr denn in diesem imaginären Fall A raten?

Gruß

Bernd
P.S.: Achso..ggf. wären entssprechende Paragraphen wünschenswert
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 15:44    Titel: Re: Unterschlagung vom Anwalt..... Antworten mit Zitat

> Kann es passieren, daß der EX_AG A verklagt und A Geld zurückzahlen muß obwohl A es nur einmalig erhalten hat oder hat EX_AG sich an seinen "Anwalt" zu wenden??

Wenn der Ex-AG das Geld nachweislich an A überwiesen hat, kann A sich wohl problemlos auf die Ansicht berufen, daß damit für ihn der Fall erledigt ist. Für den Ex-AG wäre es eher unklug, den A zu verklagen, denn dieser ist durch die Überweisung an den Anwalt des A ja noch nicht bereichert - und daß der RA das Geld an A weitergeleitet hat, wird er kaum beweisen können.

> Kann der Anwalt sich dagegen irgendwie wehren?

Nö.

> Muß A seine überhöhte Rechnung begleichen obwohl der begründete Verdacht (hmmm..eigentlich eher Tatsache) besteht das die Kanzlei Geld unterschlagen hat?

A muß das bezahlen, was vereinbart bzw. vom RVG festgelegt ist. Daß die Kanzlei in einem anderen Fall Gelder eines Dritten unterschlagen haben soll, ist kein Nichtzahlungsargument. Ich kann ja auch nicht zu meinem Installateur sagen "Du schlägst Deine Frau, also gibt's kein Geld für das gefixte Abwasserrohr".

> Könnte A im Falle des "Wahlsieges" die Fahrtkosten zum Gerichtstermin geltend machen.

Ja.

> Wie sieht es mit Verschmutzung der Garage durch das stark ölende Mokick aus. Wie sieht es mit "Lagerkosten" aus, da A dies Mokick nunmehr seit Monaten in der Garage unterstellen muß?

Das hätte A besser schon mit in die Klage gepackt. Aber er kann es natürlich auch auf dem "normalen" Weg über Mahnbescheid etc. versuchen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 06:38    Titel: Dankä schonmal, aaaber.... Antworten mit Zitat

ich muss mal nachhaken ;o))

<> Könnte A im Falle des "Wahlsieges" die Fahrtkosten zum Gerichtstermin geltend <machen.
<
<Ja.

Ich nehme mal an nach der üblichen Pauschale von 30 Ct pro Km?? Wird dies erst nach Verhandlung erledigt oder muß A den Antrag bereits bei der jetzigen Verhandlung stellen?

<
<> Wie sieht es mit Verschmutzung der Garage durch das stark ölende Mokick aus. Wie <sieht es mit "Lagerkosten" aus, da A dies Mokick nunmehr seit Monaten in der Garage <unterstellen muß?
<
<Das hätte A besser schon mit in die Klage gepackt. Aber er kann es natürlich auch auf <dem "normalen" Weg über Mahnbescheid etc. versuchen

Wieso Mahnbescheid wenn die Verhandlung noch läuft? Abgesehen davon - welche Summe kann ich dort geltend machen? Sind 100 Euro für die Verschmutzung und 20 Euro je Monat Aufbewahrung angemessen?

Übrigens hatte EX-Anwalt geraten dies nicht in die Klage zu nehmen.

Gruß
Bernd
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