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Kündigung wg. Eigenbedarf n. Hausfriedensbruch d. Vermieters

 
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murmelchen
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 23:42    Titel: Kündigung wg. Eigenbedarf n. Hausfriedensbruch d. Vermieters Antworten mit Zitat

Unser Vermieter hat die Wohnung gekündigt!!! Wir hoffen, in diesem Forum Antworten auf unsere Fragen zu finden.

Die Vorgeschichte:

1. falsche Nebenkostenabrechnung (u.a. wurde die private Haftpflicht- , eine Mietausfall- und Rechtschutzversicherung des Vermieters auf die Mieter umgelegt).

2. Der Mieter forderte den Vermieter auf, die zuviel gezahlten Beträge zurückzuerstatten.

3. Der Vermieter ignoriert die Forderung und begeht 5x Hausfriedensbruch (u.a. Betreten der Wohnung, Betreten der Terasse und Entwenden der Markiesenstange, Abhörmassnahmen, u.s.w.

4. Der Mieter fordert, wieder über den Mieterschutzbund, die Unterlassung dieses Hausfriedensbruchs und betont die Wahrung seiner Privatsphäre.

5. Der Vermieter ignoriert dieses Anschreiben und antwortet eine Woche später mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf.



Das aktuelle Problem und 5 Fragen dazu:

Die Kündigung wegen "Eigenbedarf". Dies ist nach Einschätzung des Mieters ein vorgeschobener Eigenbedarf. Folgende Aspekte sind gegeben. Natürlich suche ich nun nach mäglichen Ansatzpunkten, der Kündigung widersprechen zu können und eine Räumungsklage zu gewinnen.

Angegeben wird, daß der Vermieter die Pflege der kranken Mutter zusammen mit seinem Bruder ünermehmen mlchte und die pflegebewüftige Mutter, wenn sie zu Besuch kommt, nicht nur in einem Gästezimmer wohnen soll. (Der Vermieter wohnt im Haus, insgesamt handelt es sich um ein 5 Familienhaus.)

1. Frage: Der angegebene Grund ist der Besuch der Mutter, also nicht die dauerhafte Nutzung der Wohnung. Reicht es aus, Eigenbedarf wegen eines "Gästezimmers" anzumelden?

2. Frage: Warum soll genau meine Wohnung gekündigt werden? Denn pflegebedüftig wurde die Mutter vor 3 Jahren, genau zu dem Zeitpunkt als ich die Wohnung mietete.Erst vor einem Jahr wurde die letzte Wohnung vermietet, warum wurde diese nicht nur für einen Zeitraum vermietet? Wir waren nicht die letzten, die eingezogen sind - warum sollte gerade unsere Wohnung gekündigt werden?

3. Warum soll genau meine Wohnung gekündigt werden? DEnn gfeeigneter erscheint eine andere Wohnung. Die Mutter benötigt einen Rollstuhl, bzw. eine Gehstütze. Eine Wohnung, die ohne Treppe zu erreichen ist und exakt dergleichen Bauweise entspricht liegt im Erdgeschoss und ist ohne Treppe zu erreichen. Dem Mieter dieser ebenerdigen Wohnung wurde nicht gekündigt, aber uns, obwohl unsere Wohnung im Untergeschoss liegt, sodass die Mutter jedesmal übner die Treppe muss. Nach meiner Meinung hätte der Vermieter die behindertengerechte Wohnung kündigen müssen und ist unglaubwürdig, weil er einer pflegebedüftigen und gehbehinderten Frau unnötige Treppenstufen "in den Weg legt".

4. Frage: Abgesehen davon, ist die ganze Mutterpflege unglaubwürdig. Denn ich habe Gründe anzunehmen, daß die Mutter bereits im Altenheim angemeldet ist und zumindest einen Platz in Aussicht gestellt wurde. Leider kann ich dies nicht beweisen. Die Frage ist: Habe ich das Reecht, z.B. mit der Mutter und dem Bruder zu reden, um abzuklären, ob überhaupt Interesse besteht, die Wohnung zu beziehen?

5. Frage: Grundsätzlich: Wer hat die Beweispflicht? Muss ich dem Vermieter einen vorschobenen Grund beweisen oder muss er die sicherlich berechtigten Zweifel aufgrund der Vorgeschichte ausräumen?



Wir bitten dringend um Hilfe. Was hat ein Mieter für Rechte, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren?

Vielen Dank.[/b]
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Bemerkungen hören sich logisch an, das wird sicher auch ein Richter so sehen. Ob es dem Richter ausreicht, für Sie zu entscheiden, hängt u.a. davon ab, was Sie an Gründen vorbringen können, dass Sie sich keine andere Wohnung suchen wollen (hört sich brutal an, so wird es aber vermutlich kommen).
Beachten Sie, dass für den VM nur das zählt, was in der Kündigung steht, und dass nur das für Sie zählt, was in Ihrem Widerspruch steht. Mündliche Angaben fallen unter den Tisch.

zu 4) Mit wem Sie Kontakt aufnehmen ist Ihre Sache.
zu 5) Die Geschichte vom "Besuch" ist schwach - aber Sie können vorher nicht das Gegenteil beweisen - auch mit einem vorhandenen Heimplatz vermutlich nicht. Daher ist davon auszugehen, dass das Ganze vor Gericht landet.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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