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Schadensansprüche bei Wasserschaden im Keller

 
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dante01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 17:39    Titel: Schadensansprüche bei Wasserschaden im Keller Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einiger Zeit kam es in dem Hauskomplex, in dem meine Mutter eine Wohnung vermietet, zu einem Wasserschaden im Keller. Dieser Schaden kam durch eine defekte unterirdische Regenablaufleitung,wodurch das Wasser in einen Lichtschacht und von dort in die Kellerräume fließen konnte.

Nun möchte der Mieter der Wohnung meiner Mutter die in seinem Kellerraum gelagerten Gegenstände bzw. deren von ihm persönlich geschätzten Gegenwert von knapp 6000€ von meiner Mutter erstattet bekommen (die beschädigten Gegenstände wurden photographisch von ihm dokumentiert und erstrecken sich von alten Computerbauteilen bis hin zu gebrauchter Ski-Unterwäsche, alles fein säuberlich von ihm aufgenommen und in einem Ordner aufgelistet). Nach einigen Erkundigungen bekamen wir von der Versicherungen meiner Mutter die Auskunft, sie (Versicherung und meine Mutter) seien nicht für den Schaden verantwortlich und daher nicht zahlungsverpflichtet. Der Mieter hingegen verweist darauf, dass seine Hausratsversicherung ebenfalls nicht bei naturbedingten Wasserschäden haftet und daher nicht zahlen wird. Nun fordert der Mieter das Geld von meiner Mutter persönlich und droht vehement, vor Gericht zu ziehen.

Meine Frage: Welche Handhabe hat der Mieter in diesem Fall? Das Haus ist alles andere als baufällig (Baujahr 1996), der Schaden war, da das Rohr unterirdisch verlief, nicht im Vorhinein durch den Vermieter zu erkennen, und der Schaden wurde fristgerecht durch Handwerker behoben.

Vielen Dank für die Hilfe.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hauskomplex? Eigentumswohnungen ?
Rohr = Allgemeineigentum ? Dann ist WEG vermutlich haftbar zu machen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Hauskomplex? Eigentumswohnungen ?
Rohr = Allgemeineigentum ? Dann ist WEG vermutlich haftbar zu machen.

Und die sollte auch über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Also am besten mal an den Verwalter wenden.
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob der Mieter der Schadensminderungspflicht ausreichend nachgekommen ist, folglich ob er den Schaden unverzüglich gemeldet hat ( und nicht erst nach ddrei Tagen), und welche Massnahmen er anschliessend ergriffen hat.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wer aus einem Keller ein Wertdepot macht, ist selber schuld. Ich glaube nicht, dass die Versicherung der WEG diesen Schaden erstattet; der Mieter sollte seine Hausratversicherung eher bemühen.
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