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Verfasst am: 29.06.05, 21:34 Titel: Nebenkostenabrechnung und einbehaltener Teil der Kaution
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Der Mieter hat 12 Monate (von März 2004 bis Februar 2005) in der Wohnung des Vermieters gelebt. Nach Auszug aus der Wohnung und entsprechenden Formalitäten wie Übergabeformular usw. wurde ein Teil der Kaution ausbezahlt, bis auf eine Monatsnebenkostenzahlung, die für den Fall der Nebenkostenrückzahlung einbehalten werden sollte. Im Juni 2005 wurde dem Mieter die Nebenkostenabrechnung vorgelegt und ihm ein Betrag ca. in Höhe einer Monatsnebenkostenzahlung rückerstattet, weil weniger als gedacht verbraucht wurde. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass der einbehaltene Teil mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr auf das Konto des Mieters überwiesen wird....
Meine Frage: Ist es korrekt, dass der Vermieter den restlichen Anteil der Kaution ca.1 Jahr (das sind dann ca. 1,5 Jahre nach Auszug aus der Wohnung) einbehält und erst dann auszahlt? Es ist schließlich zu erwarten (und so drückt der Vermieter es in seinem schreiben auch aus), dass für die Monate Januar und Februar 2005 auch eher Nebenkosten rückerstattet werden. Im Prinzip sind es so ca. 200 Euro, die der Vermieter über ein Jahr einbehält, nur damit er nicht zwischendurch schon die Nebenkosten für Januar und Februar abrechnen muss?!?!
Kann der Mieter fordern, dass ihm schon jetzt der letzte Teil der Kaution ausbezahlt wird, bzw. sogar schon die übrigen Nebenkosten rückerstattet bzw. falls doch zuviel entstanden sind verrechnet? Weiss jemand, ob der einbehaltene Teil der Kaution auch weiterhin verzinst werden muss?
Ja es ist rechtens das der VM einen Teil zurück behält bis die Nebenkosten abgerechnet werden. Je nach Auszug des Mieters kann dies schonmal über ein Jahr dauern. Aus rein praktischen Gründen geht das schon nicht das immer sofort abgerechnet wird. Man stelle sich mal ein Haus mit mehr als 7 Parteien vor, wenn da für jede Partei eine andere extra Ablesung gemacht werden muss weil die Wirtschaftsjahre unterschiedlich sind. Das gäbe doch nur Verwirrung und die Mieter müssten diese ganzen zusätzlichen Ablesungen vermutlich durch höhere Nebenkosten bezahlen.
Bei 200,- die angelegt werden bekommt man bei 0,5% p.A. (viel mehr gibt es eh nicht) grade mal 1 Euro an Zinsen.
Hier wird aus dem Ergebnis der Abrechnung von März-Dezember die Schlussfolgerung gezogen, dass die Abrechnung im Folgejahr für Januar und Februar genau wie im Vorjahr eine Rückzahlung ergeben würde. Dabei wird schlicht und einfach ausgeblendet, dass für die Monate Januar und Februar vermutlich 32% der Heizkosten des gesamten Jahres anfallen werden. In dieser Zeit werden aber nur 16% der jährlichen Vorauszahlungen geleistet. Demgegenüber lag das Verhältnis im Vorjahr bei 68% der Heizkosten und 83% der Vorauszahlungen. Wie man an diesen Werten unschwer erkennen kann, wird das Ergebnis der Abrechnung für Januar und Februar völlig anders aussehen als das ergebnis für März bis Dezember. Wenn man dann auch noch berücksichtigt, dass Brennstoffe möglicherweise im Lauf der Zeit deutlich teurer wurden, wird das Ergebnis der ausstehenden Abrechnung völlig unvorhersehbar. Der Einbehalt eines Kautionsanteils scheint also durchaus angemessen zu sein.
Eine Rückforderung von Vorauszahlungen ist auch ohne Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen schon eine etwas abenteuerliche Idee.
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