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ausschluß aus der gesetzlichen krankenversicherung

 
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luxorgrant
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 07:54    Titel: ausschluß aus der gesetzlichen krankenversicherung Antworten mit Zitat

guten tag,

einem freiwillig gestzlich krankenversicherten wird aufgrund von beitragsrückständen die mitgliedschaft zum 20. eines monats gekündigt. von seite der kasse läuft dies korrekt, hat das mitglied selbst verschuldet. am 24. des selben monats überweis das mitglied den ausstehenden betrag und fragt per e-mail die kasse "besteht jetzt für mich die möglichkeit einer weiterversicherung bei der *****?

als er darauf keine antwort erhält, setzt er sich noch am selben tag mit dem zuständigen sachbearbeiter in verbindung. dieser teilt ihm mit, er könne keine auskunft geben und müsse erst seinen chef befragen. er würde in den nächsten 1-2 tagen eine antwort entweder tel. oder per mail erhalten.

zwei tage später unterschreibt er nun bei einer privaten krankenkasse mit eintrittstermin zum nächsten ersten. ein paar stunden danach erhält er von der gesetzlichen eine e-mail das sein ausschluss aufgehoben wurde.

ist er jetzt noch mitglied in der gesetzlichen und muss zum wechsel in die private die zweimonatige kündigungsfrist einhalten?

da er auf die endgültige zusage über die aufnahme in die pkv noch ein paar tage warten muss, kann er erst danach bei der gesetzlichen anzeigen das er auf seine mitgliedschaft dort jetzt doch keinen wert mehr legt?

vielen dank und viele grüsse
luxorgrant
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