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KFZ- Stellplätze im Garten

 
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holzfaellerin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 10:38    Titel: KFZ- Stellplätze im Garten Antworten mit Zitat

Angenommen in einem Mehrfamilienhaus existiert ein großer Garten, der durch die Mieter aufgeteilt und von den einzelnen Parteien gepflegt und genutzt wird. Die Benutzung wurde nicht ausdrücklich im Mietvertrag verankert, aber stillschweigend über mehre Jahre geduldet und beim Einzug wurde auf den eigenen Gartenanteil hingewiesen.

Was wäre, wenn der Vermieter einen großen Teil des Gartens plötzlich zu KFZ- Stellplätzen umbauen möchte. Ein Teil der Mieter begrüßt die Stellplatzregelung und die andere Hälfte möchte weder den Garten verkleinert wissen noch Stellplätze hinter dem Haus haben. Gibt es hier sowas wie ein Gewohnheitsrecht?

Angenommen er würde diese Maßnahmen nicht frist- und formgerecht ankündigen und schiebt die Maßnahmen in die Urlaubs- und Ferienzeiten der Mieter. (Die Umbaumaßnahmen betreffen das ganze Grundstück, es wird überall Sand aufgefahren und der Rasen neu anglegt, das heißt es ist nicht möglich im Garten zu sitzen bzw. für die Kinder ein Planschbecken aufzustellen) Gibt es hier Möglichkeiten, dem zu widersprechen?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Gartennutzung nicht im Mietvertrag geregelt ist, haben die Mieter meiner Meinung nach keine Ansprüche.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ein wenig darauf an:

Es gibt durchaus Situationen, in denen die Gartennutzung durch Gewohnheitsrecht Teil des "Mietobjektes" geworden sind. Dann darf der VM nicht gegen den Willen der betroffenen Mieter Gartenparzellen abschaffen.

Allerdings spricht die Nichtaufnahme der Gartennutzung im Mietvertrag grundsätzlich gegen eine Mitvermietung.

Die opponierenden Mieter fahren - wegen möglichem Schadensersatz - hohes Risiko, wenn sie den Umbau durch Klagen verzögern...
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke das ist ein Fall für einen Anwalt.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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