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Mietendabrechnung nach Auszug

 
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Ximox04
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:23    Titel: Mietendabrechnung nach Auszug Antworten mit Zitat

Nach 2 Jahren Mietwohnung kam nach Auszug eine Mietendabrechnung.

Die Vermieterin berechnet eine Handwerkerleistung ohne eine Rechnung beizulegen. Ausserdem wurde für Küchenrenovierung abgesprochen daß es reicht, zu streichen und die alte Tapete bleiben kann. Nun berechnet sie allerdings auch dafür (Küchentapezierung).
Gelten mündliche Absprachen?? Zeugin war dabei. Leider gibt es noch kein Übergabe-Protokoll.

Ausserdem wurde das Kehren eines Rauchschornsteins berechnet, es gab aber nur eine Ölheizung, die extra aufgeführt ist. Was ist ein Rauchschornstein???
_________________
Viele Grüße.

Mandy
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