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Hallo, wie sieht es aus wenn ein Vermieter schuldhaft handelt (was ihm nachgewiesen wurde), kann dann der Mieter nach der fristlosen Kündigung seine entstandenen Umzugskosten oder eine Umzugskostenpauschale dem VM in rechnung stellen ?
Möglich, der Mieter muss auf Schadensersatz klagen und dort dann die Kosten für den Umzug geltend machen. Von alleine wird der VM wohl keine Rechnung bezahlen.
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