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Umzugskosten wenn Mieter begründet fristlos kündigt

 
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Zero80
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:12    Titel: Umzugskosten wenn Mieter begründet fristlos kündigt Antworten mit Zitat

Hallo, wie sieht es aus wenn ein Vermieter schuldhaft handelt (was ihm nachgewiesen wurde), kann dann der Mieter nach der fristlosen Kündigung seine entstandenen Umzugskosten oder eine Umzugskostenpauschale dem VM in rechnung stellen ?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich, der Mieter muss auf Schadensersatz klagen und dort dann die Kosten für den Umzug geltend machen. Von alleine wird der VM wohl keine Rechnung bezahlen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschalen kann man als Schadenersatz aber nicht geltend machen.
Dafür müssen schon Rechnungen vorliegen.
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