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Nach einem Sturz auf Glatteis (Fußweg um 15.00 Uhr) hat der Grundstückseigentümer (Bund) seine Schadenersatzpflicht anerkannt. Die Patientin hatte sich schwer verletzt (Radiustrümmerbruch mit Beteiligung der Gelenkfläche), Hämatome etc.
Nun kommt das Pech geballt, denn der erstbehandelnde Chirurg hat gepfuscht und den Trümmerbruch nicht erkannt. Verletzung heute inoperabel, bisher 20 % MdE auf steifes Handgelenk. Über weitere Folgeschäden (Arm, Wirbelsäule etc) streiten die Gutachter. Was den Arzt betrifft, warten wir auf das Gutachten der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer. Vermutlich wird das gegen den Arzt und heftig ausfallen. Der untersuchende Prof. konnte sein Entsetzen nicht verbergen. Es liegen auch schon zwei andere Gutachten (BG und Unfallversicherung) vor. Der Fall ist ziemlich eindeutig, kein Zweifel am Pfusch.
Unser Anwalt will nun auf das Angebot des Bundes (Euro 7.500,00) eingehen und den Rest der ärztlichen Haftpflicht "aufdrücken".
Uns ist nicht wohl bei dem Gedanken. Die Patientin ist jetzt 62 Jahre und steht arbeits-/rentenrechtlich völlig allein da. Die Leistungsträger (BG und Krankenkasse) streiten sich um die Kostenübernehme und jeder versucht, jeden in Regress zu nehmen. Wir stehen dazwischen und haben größte Sorge, dass unsere Mutter ohne ausreichende finanzielle Entschädigung in einigen Jahren als Pflegefall dasteht.
Hat jemand einen solchen zweigeteilten Haftpflichtfall schon erlebt? Wer kann uns raten?
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