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Heimrechnung bezahlen

 
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 18:30    Titel: Heimrechnung bezahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr X. steht unter Betreuung. Das Sozialamt hat die Vermögensverhältnisse der Kinder geprüft und ist zum dem Schluss gekommen, dass zwei von fünf Kindern Unterhaltspflichtig sind und die Heimkosten zu tragen haben.

Ist es Aufgabe des Betreuers, sich darum zu kümmern,

a) ob die Behauptungen des Sozialamtes richtig sind, also zu prüfen, ob die Kinder wirklich zahlen müssen ?

b) dass die Rechnungen des Sozialamtes bezahlt werden ?

Das Sozialamt macht es sich natürlich leicht und schickt die Heimkostenrechnung an den Betreuer, also mich, da ich Herrn X. gerichtlich und aussergerichtlich vertrete. Nur ist es für mich zumindest fraglich, ob ich deren Forderungen von Dritten "eintreiben" muss.

Nur zur Information: ein Sohn will bezahlen, aber da wird es Streitigkeiten um die Höhe der Zahlung geben, der andere Sohn war schon beim Anwalt. Er behauptet, nicht zahlungsfähig zu sein.

Ist das jetzt meine Aufgabe ?

Gruss

Andreas
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 18:38    Titel: Re: Heimrechnung bezahlen Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Das Sozialamt macht es sich natürlich leicht und schickt die Heimkostenrechnung an den Betreuer, also mich, da ich Herrn X. gerichtlich und aussergerichtlich vertrete. Nur ist es für mich zumindest fraglich, ob ich deren Forderungen von Dritten "eintreiben" muss.

Das habe ich so allerdings auch noch nicht gehört. Geschockt
Normalerweise zahlt das Sozialamt derartige Rechnungen und fordert die Zahlungen bei entsprechender Leistungsfähigkeit direkt bei den Kindern des Betreuten ein.
Rechtsquellen für meine Behauptung kenne ich leider keine.
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also Andreas, so geht es ja nicht. Erstmal muss das Sozialamt die Leistungsfähigkeit der Kinder prüfen. Einkommens- und Vermögensnachweise müssen eingereicht werden. Dann prüft das Sozialamt, welcher Anteil gezahlt werden muss. Das neueste Urteil des BGH sagt hierzu vieles. U.a., dass aufgrund gerade dieser Heranziehung dieselben nicht selber zum Sozialfall werden. Also die Rechnung retour ans Heim, die sollen sich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen. Sozialamt soll erst mal bei den Kindern die Auskünfte einholen. Mir selbst ist auch mal so ne Rechnung ins Haus geflattert vom Pflegeheim. Ich habe nichts gezahlt, sondern diese zurückgeschickt und einen Anwalt und den Landeswohlfahrtsverband eingeschaltet. Dann war Ruhe, Gruss kati
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