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redfreakz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2004 Beiträge: 56
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Verfasst am: 29.06.05, 15:12 Titel: sonderkündigungsrecht? |
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lebe in einer 3er-wohngemeinschaft
das mietverhältnis geht bis dezember 05... die kündigungsfrist beträgt 3 monate. der vermieter ist einer der mitbewohner
aber nachdem die hygienischen zustände immer schlimmer werden.... mit der krönung eines kotverschmierten toilettenfußboden... kann ich da auch vor 12/05 und vor 3 monate frist ausziehen?
danke |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 30.06.05, 12:27 Titel: |
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Wenn Du nachweisen kannst, dass der VM den Kot verschmiert hat - Abmahnung und im Wiederholungsfall fristlose Kündigung.
Falls nicht, wird es schwieriger, da es dann an einem vorwerfbaren Verhalten des VM fehlt. |
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redfreakz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2004 Beiträge: 56
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Verfasst am: 30.06.05, 14:11 Titel: |
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hm.. dass er es war glaub ich nichtmal sondern das kind eines freundes von ihm. aber bis heute wurden die schmierereien nicht weggewischt und ein gespräch ist wegen verschlossenen türen auch nicht möglich. was mich auch gar nicht interessiert (das gespräch) sondern nur noch ausziehen möchte (auch wegen anderen umständen)...
wie ist das... kann ich erst ab dezember ausziehen oder schon zuvor nur mit 3 monaten frist..? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.06.05, 16:44 Titel: |
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Ausziehen können Sie jederzeit. Nur entbindet das Sie nicht von den Verpflichtungen des Mietvertrages. Diese laufen solange weiter bis der Mietvertrag gekündigt ist. Bei fristloser Kündigung enden die Verpflichtungen sofort und bei ordentlicher fristgerechter Kündigung enden die Verpflichtungen nach Ablauf der Frist. Bis dahin müssen die Verpflichtungen wie Miete, Schönheitsreparaturen usw. eingehalten werden. |
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redfreakz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2004 Beiträge: 56
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Verfasst am: 30.06.05, 17:39 Titel: |
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freilich kann ich mir ein ausziehen und weiterzahlen der miete nicht leisten
die frage ist für mich ob ich jetzt kündigen kann und vor dezember mit einhalt der 3 monate ausziehe... sprich heute kündigen... oktober ausziehen? oder ob es in jedem fall bis dezember läuft?
danke übrigens für die antworten bisher |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.06.05, 20:17 Titel: |
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Es kann beides möglich sein. Kommt halt drauf an was im Vertrag steht und den Inhalt des Vertrages kennt hier niemand, daher wird auf die Frage nur sehr schwer eine Antwort zu finden sein. |
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redfreakz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2004 Beiträge: 56
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Verfasst am: 02.07.05, 18:41 Titel: |
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im vertrag steht nicht viel:
§2 Mietzeit: - Mietvertrag von bestimmter Dauer:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.12.2004 und endet am 1.12.2005
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
hm.. dazu kommt noch dass versucht wurde mich übers ohr zu hauen. im mietvertrag steht dass anfallende strom- und nebenkosten durch die anzahl der wg-mitbewohner geteilt wird. gesagt wurde mir vor kurzem die kosten belaufen sich nun auf gesamt 1500euro (wurde mir gezeigt) und das wären dann für jeden 500euro...
wie ich nun rausfand sind in den 1500euro auch die kosten seit 20.08.04 enthalten. fraglich ist nun ob das nun ein bewusster betrugsversuch war oder ob ich es mit einem weltfremden "idioten" zu tun hab der dank durch onlinespielsucht nicht merkt wenn er kot im flur verschmiert und dass ich erst seit 1.12.04 hier wohne und darum die kosten für vorher anfallende strom und gaskosten nicht zu leisten habe...
das ganze ist nur noch frustrierend und ich möchte so früh wie möglich raus. aber ich kann mir nicht vorstellen dass ihm das recht ist weil es muss erstmal ein mieter gefunden werden der diese zustände aushalten möchte...
bin für jeden tipp dankbar der mir hilft hier so bald wie möglich aus dem vertrag raus zu kommen
edit: evtl könnte ich ihn "erpressen"... bei vertragsabschluss wurde mir gesagt dass in der miete schon die GEZgebühr enthalten ist und ich mich darum nicht kümmern müsste.. 5 monate später stand dann die GEZ in meinem zimmer und wollte nachzahlung von 120euro. hab das dann zwar zum glück so drehen können dass ich befreit wurde (bafög usw)
aber: VM hat in diesem moment gesagt er dachte er zahlt schon für alle dabei hat er nur für sich gezahlt.
somit könnte ich doch durch die aussage dass die gez-gebühr schon in der miete sei, diesen betrag rückwirkend einfordern da er den betrag nicht an die gez gezahlt hat und es bis heute nicht tut... das wären somit 8x ca 30euro.
ist das legal und durchführbar? evtl könnte es so zu einer lösung kommen dass er mich ausziehen lässt? |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 02.07.05, 21:08 Titel: |
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Wenn Sie sich beeilen, die Kündigung schreiben, und morgen noch abgeben( sie Wohnen zusammen, ist also möglich) vor 0 Uhr, können Sie zum 30.09.05 ausziehen/ kündigen, ohne einen Grund anzugeben.
3 Monate Kündigungsfrist bedeutet, dass Sie bis zu 3. eines Monats zum letzten des übernächsten Monats kündigen. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 03.07.05, 09:49 Titel: |
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Steht beim Mietvertrag keinerlei Grund für die Befristung? Oder ist damit eine Mindestmietzeit gemeint? Weil wenn letzteres kann erst zum 1.12. gekündigt werden. Sollte es sich nicht um einen Mindestlaufzeit handeln und auch kein Grund angegeben sein kann sofort mit 3 Monatsfrist gekündigt werden. |
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