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Verfasst am: 30.06.05, 17:29 Titel: Besichtigung durch den Vermieter
Wo und wie ist geregelt, wie oft und wann ein Vermieter eine vermietete Wohnung besichtigen darf? Gelten im Fall der fristgemäßen Kündigung eines Mietvertrages besondere Regeln (Vermieter möchte Objekt in Augenschein nehmen um Zustand hinsichtlich Vermietbarkeit festzustellen)?
Es geht nicht um die Besichtigung durch einen Makler.
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