Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - valuta rückwirkend gutschreiben?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

valuta rückwirkend gutschreiben?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Epse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 18:26    Titel: valuta rückwirkend gutschreiben? Antworten mit Zitat

firma x reicht bei der ortsfiliale ihrer bank montag nachmittag eine überweisung über mehrere 10.000 euro ein. eine online-überweisung lässt die bank auf grund der höhe des betrages nicht zu. daher der überweisungsträger in körperlicher form. der durchschlag wird nicht abgestempelt. der stempel sei nicht mehr rechtsgültig, so die auskunft der schalterdame. die überweisungbetrag beläuft sich auf den rechnungsbetrag abgzl. 2 % skonto.

erst mit valuta vom donnerstag (also ganze 3 tage später) wird der betrag abgebucht. die bitte, mit valuta vom dienstag abzubuchen wird abgelehnt. das ginge nicht. und es könne schon mal vorkommen, dass eine überweisung länger dauert, vor allem am monatsende.

nun meine frage: ist datieren der valuta auf den tag nach abgabe des überweisungsträgers bei der bank tatsächlich nicht möglich? warum nicht? da muss doch nur ein datum eingetragen werden. kontodeckung war vorhanden.

kann firma x von der bank die erstattung des skontobetrags verlangen, sollte der betrag durch die verzögerung nicht fristgerecht beim lieferanten eingehen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst mal zu dem Stempel : Das machen die Banken nicht gern, weil es oft vorgekommen ist, dass der Auftraggeber die abgestempelte Kopie dem Empfänger gezeigt hat und dieser hat im Gegenzug die Ware schon mal rausgerückt. Ärger gab es dann, wenn die Überweisung nicht angekommen ist. Dieser Stempel sagt ja nicht aus, dass der Auftrag auch ausgeführt wird - dazwischen steht ja noch die Disposition (Betrag, Unterschrift).

Also, wenn ich Deine Bank wäre, hätte ich in diesem Fall Deine Bitte, die Belastungsvaluta vorzuverlegen, glatt erfüllt. Auf Deinem Konto ist es nämlich besser, wenn die Belastungsvaluta so spät wie möglich ist - weil bis dahin noch Zinsen anfallen.

Die Bank hat aber Recht, dass man (sobald das Geld das Haus verlässt) die Valuta nicht ändern kann. Wenn die Bank einen Fehler macht (weil die Überweisung liegen geblieben ist) so kann sie nur Valuta gleichtägig überweisen. Wenn sie ihren Fehler einsieht, kann sie die Empfängerbank beauftragen, die Valuta x Tage nach vorn zu verlagern - muss allerdings den entsprechenden Zinsschaden tragen.

Wenn Montag eine Überweisung eingereicht wurde und positiv zu disponieren war (also Geld vorhanden und Unterschrift in Ordnung) und keine anderen Hindernisse (z.B. Pfändung) vorhanden waren, hätte sie spätestens Dienstag zur Ausführung kommen müssen - mit entsprechender Belastungsbuchung. Das ist allgemeiner Standard und wird im Überweisungsgesetz auch als "Ausführungsfrist" definiert - wenngleich man aus der verspäteten Ausführung noch keine Rechte ableiten kann - erst aus der verspäteten Ankunft.

Rechte ergeben sich auch aus den Regelungen im BGB über den Schadenersatz, daneben muss man aber auch die AGB der Banken sehen. Demnach ist der Kunde verpflichtet, bei besonders eilbedürftigen Überweisungen separat darauf hinzuweisen. Von der Beweisbarkeit dieses Hinweises und der zeitgerechten Abgabe des Auftrages an sich hängt m.E. viel ab. Wenn das alles so beweisbar ist, hat man mit einer Schadenersatzforderung (verpasstes Skonto) m.E. gute Chancen. Vor dem Klageweg würde ich aber die Bank um Stellungnahme und Gutschrift bitten.

Dies alles ist meine persönliche Meinung ! Ich bin zwar in der Materie drin, aber kein studierter Jurist, insofern bin ich zur Rechtsberatung nicht befugt.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Epse,

relevant ist nicht die Abbuchung auf dem Absenderkonto, sondern die Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Diese muss gemäß §676a BGB 3 Arbeitstage nach dem Eingang bei der beauftragten Bank erfolgen.

D. h. wenn der Auftrag noch zu Filialöffnungszeiten am Montag vorlag, muss das Geld am Donnerstag beim Empfänger gutgeschrieben werden.

Wenn nicht --> Schadensersatzpflicht der Bank

Gilt aber nicht bei Überweisungen >75.000 €
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Gilt aber nicht bei Überweisungen >75.000 €

Die darf die Bank absichtlich liegen lassen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

nein, natürlich nicht. Die von Karsten genannten Folgen stammen aus dem neuen Überweisungsgesetz, und das gilt nur für Zahlungen bis 75.000 Euro. Die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns und die Schadenersatzregelungen binden die Banken auch auch für grössere Zahlungen.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.