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Kündigung vor Einzug

 
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alias
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:41    Titel: Kündigung vor Einzug Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben gestern den Mietvertrag für ein Haus zusammen mit dem VM unterschrieben. Heute kam eine Mail des Vm mit dem Anhang einer "freiwilligen Selbstauskunft des Wohnunhgsbewerbers". Da ich vor kurzem etwas Stress mit einer Zahlung von Gerichtskosten hatte und der Gerichtsvollzieher ins Haus kam und von mir den eidesstattliche Offenbarungseid haben wollte, geht bei uns die Panik um das der Vm noch vor Einzug den Mietvertag kündigt. Ich möchte den Vm aber auch nicht anlügen diesbezüglich. Kann er das denn überhaupt? Habe meine bisherigen Mietzahlungen an den jetzigen Vm immer geleistet. Kann sich der Vm eine Schufa-Auskunft holen ohne mein Einverständnis?

Besten Dank im Voraus!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:49    Titel: Re: Kündigung vor Einzug Antworten mit Zitat

alias hat folgendes geschrieben::
wir haben gestern den Mietvertrag für ein Haus zusammen mit dem VM unterschrieben.

Also beide Vertragsparteien haben bereits unterschrieben, d.h. der Vertrag ist bereits rechtswirksam zustande gekommen?

alias hat folgendes geschrieben::
Heute kam eine Mail des Vm mit dem Anhang einer "freiwilligen Selbstauskunft des Wohnunhgsbewerbers".

Diese Vorgehensweise des Vermieters ist etwas ungewöhnlich.
Wenn der Vermieter eine Selbstauskunft des Mieters möchte, macht man sowas doch üblicherweise vor Abschluss eines Mietvertrages.

alias hat folgendes geschrieben::
Da ich vor kurzem etwas Stress mit einer Zahlung von Gerichtskosten hatte und der Gerichtsvollzieher ins Haus kam und von mir den eidesstattliche Offenbarungseid haben wollte, geht bei uns die Panik um das der Vm noch vor Einzug den Mietvertag kündigt. Ich möchte den Vm aber auch nicht anlügen diesbezüglich. Kann er das denn überhaupt? Habe meine bisherigen Mietzahlungen an den jetzigen Vm immer geleistet.

Wenn Sie Ihren Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages nicht über Ihre finanzielle Situation/Vorgeschichte sowie über Ihre künftige zu erwartende Zahlungsfähigkeit in Hinsicht auf die Mietzahlungen getäuscht haben, kann Ihnen nichts passieren.

alias hat folgendes geschrieben::
Kann sich der Vm eine Schufa-Auskunft holen ohne mein Einverständnis?

Nein, nicht ohne Ihre Zustimmung.
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