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Verfasst am: 30.06.05, 20:42 Titel: Zahlt die Versicherung?
Hallo,
ich habe gestern einer Freundin für eine Kurzfahrt mein Auto geliehen. Eigentlich mache ich so etwas ungern, weil immer etwas kaputt gehen kannn, und so war es dann auch.
Allerdings lag es nicht am Wagen, sondern am Fahrer. Meine Auto ist etwas tiefergelegt (worauf ich meine Freundin hingewiesen habe), und sie fuhr beim Einparken über einen Pfosten der da lag. Seitdem hatte die Lenkung einen Knacks.
Laut Werkstatt bei der ich heute war beläuft sich der Kostenvoranschlag auf ca. 900 Euro.
Nun die Frage, kann meine Freundin den verursachten Schaden über Ihre private Haftpflicht oder Ihre KfZ-Haftpflicht abwickeln? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dass eine Versciherung zahlt, oder was wäre Voraussetzung hierfür? Kenne mich mit den Versicherungsmodalitäten nicht gut aus.
nach allgemeinen Versicherungsbedingungen sieht es wohl eher schlecht aus, da Du Ihr das Auto wissentlich geliehen hast und das ein Ausschluß in der Privathaftpflichtversicherung bedeutet. Manche Versicherer schließen dieses Risiko in so genannten besonderen Bedingungen mit ein in irgendwelchen Komfort-Produkten. Musst Du mal Deine Bedingungen lesen. Sollte es nicht eingeschlossen sein, kannst du es vielleicht so formulieren, daß es dir gesundheitlich nicht gut ging und Sie dich nach hause fahren musst oder so was. Das zieht hin und wieder mal.
Ich glaube besondere Bedingungen sind in meiner bzw. ihrer Haftpflicht nicht inklusive...
Und wenn sie mich nach Hause gefahren hätte, dann hätte ich ihr trotzdem den Wagen geliehen....
Das heisst, die Haftpflicht zahlt für Beschädigungen die eine Person verursacht (z.B. Kratzer) aber nicht für Beulen etc. welche die Person durch eine Fahrt mit dem Wagen verursacht?
i.d.r. sind in der phv schäden die durch den gebrauch eines kfz entstehen ausgeschlossen.
darüberhinaus sind meistens auch schaden an sachen bei "leihe, miete, pacht und leasing" ausgeschlossen.
(in den AHB sind diese sachen grundsätzlich ausgeschlossen, ggf. aber über BBR wieder mitversichert...für geliehene sachen bieten manche versicherer noch versicherungschutz, beim kfz-gebrauch ist in aller regel aber schluss...)
wenn die freundin nun ein versicherung hat, die beide dinge trotzdem versichert, dann soll sie es dort melden, den schaden bezahlen lassen, und bitte mir unbedingt sagen, welche verscherung das ist... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
was bedeutet den AHB und BBR?
Was wäre denn, hypothetisch angenommen, wenn Sie zwar nicht mit dem Wagen gefahren wäre, aber durch sonstiges Handeln den Schaden verursacht hätte? Würde dann die private Haftplicht oder KfZ-Haftpflicht bezahlen?
Naja, ich sehe schon, werde wohl auf der Rechnung sitzen bleiben...
Versicherungskaufleute sind leider "abkürzungsgeschädigt"
AHB: Allgmeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (gelten für jede Art von Haftpflichtversicherung, egal welche)
BB(R): Besondere Bedingungen (gibts für jede Sparte separat, z. B. Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
Über die BBR können gewisse Ausschlüsse der AHB aufgehoben werden, also wieder eingeschlossen werden. Das meinte talla wohl.
Ich denke auch, dass Sie den Schaden von keiner Versicherung bezahlt bekommen. Trotzdem haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, d. h. Ihre Freundin muss Ihnen das Geld privat aus eigener Tasche zahlen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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