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Beitragsstabilität berechenbar?

 
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Laureant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:51    Titel: Beitragsstabilität berechenbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen den PKV-Tarif Classico+ des Deutschen Ring's abgeschlossen, da mir dieser für mich, als vorerst begrenzt liquider Freiberufler sehr entgegen kam.
Im Vorfeld hatte ich ja schon einiges darüber gehört/gelesen, dass das evtl. nicht die schlechteste Wahl war...
Nun erläuterte mir der Makler bei mir, dass die Beitragsstabilität ja unter anderem auch von der Inflation abhinge...
Genau: Ich zahle nun als 32 Jähriger einen Komplettbetrag von ca 170 Euro.
Kann ich mir in etwa ausrechnen, bzw. gibt es irgendwo Quellen, an denen ich
verdeutlichen/berechnen kann, welche Beiträge ich in etwa 5/10/20 Jahren berappen müsste? Irgendwie müssen Beiträge ja grob kalkulierbar sein...der Spruch " PKV zuerst günstiger, im Alter jedoch Fass ohne Boden" kann ja nicht alles sein...


Danke und Gruß
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Manuel Deimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:56    Titel: Veto Antworten mit Zitat

Halli Hallo,

was Dir der Makler sagte ist nur bedingt richtig. Eine Beitragsentwicklung richtet sich zu 95% an den Ausgaben der Gesellschaft an die Versichertengemeinschaft, welches der Grund für mitlerweile fast jährliche Beitragsanpassungen ist. Eine Berechnung ist kaum möglich, aber in den letzten drei Jahren lagen die durchschnittlichen Anpassungen bei ca. 8-12% im Jahr. Kannst ja spaßenshalber mal hochrechnen. Außerdem gibt es weitaus billigere PKV Versicherer als die Gesellschaft Deiner Wahl.

Gruß

Manuel
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Edit: war Schwachsinn
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Laureant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo..

@windalf: ?

8-12% ? Oha...

Ist klar, dass ein Makler für sich redet...aber mir hat er was von 3-5 % erzählt, die dann nicht jährlich erfolgen sondern ca alle 3 Jahre (wobei das ja unrelevant ist)...
Aber in Sachen Beitragsstabilität liegt der Deutsche Ring doch jeweils sehr weit oben!?!


Noch etwas:
Rückerstattung bei Schadensfreien Jahren. Da ist immer die Rede von soundsoviel Prozent eines Monatsbeitrages, die man erstattet bekommt. D.h. wenn ich ein Jahr ohne Arztbesuch auskomme, erhalte ich dann 75 Euro erstattet (bei Annahme 100 Euro Monatsbeitrag) oder heisst das 12x75 Euro? Smilie
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Manuel Deimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Beitragsstabilität des Deutschen Rings will und kann ich nichts sagen und außerdem rede ich nur ungern gegen andere Gesellschaften. Fakt ist o.g. Zur Beitragsrückerstattung erstmal rechtliches. KEINE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT DARV DAMIT WERBUNG BETREIBEN ODER ANGABEN ZUR HÖHE MACHEN!!! Siehe Wettbewerbsrichtlinien. In der Regel erstatten gesellschaften aber zwischen ein-drei gesamte Beiträge zurück. Und zu Deinem Makler kurz. Klar redet man für sich aber man sollte aus Gründen der Kundenbindung immer mit offnenen Karten Spielen.

Gruß

Manuel
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Um nochmal auf den Satz "im Alter: Fass ohne Boden" zurückzukommen: Im Alter kann man natürlich den Schutz entsprechend anpassen, damit die Kosten überschaubar bleiben. Besser noch ist es jedoch, wenn man von Anfang an einen Zusatzbeitrag zur Vergünstigung des Beitrages im Rentenalter zahlt. Das ist eine Zusatzvereinbarung zu den Tarifen, die Sie abgeschlossen haben. Gibts jedenfalls bei uns in der Weise.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Laureant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, danke für die Info...

Nun noch zwei Fragen:


1.
Ich war bis einschl. März als Student versichert (55.- / Mon.).
Nun hatte mich ja die GKV angeschrieben, dass ich nicht mehr als Student laufe, sondern mich rückwirkend ab 01. April freiwillig versichern könnte. Den Antrag habe ich nun nicht unterzeichnet, mich stattdessen wie o.g. privat versichtert (ab 01.07).
Nun müsste ich ja sämtliche Arztbesuche, die ich in den letzten drei Monaten über die GKV in Anspruch genommen hätte, nachträgich selbst zahlen, da ich ja regulär nicht versichert war, oder?
Nun habe ich im letzten Quartal allerdings nichts in Anspruch genommen... habe ich denn zumindest Anspruch auf Rückerstattung meiner 3 mal zuviel gezahlten Studentenbeiträge?


2.
Wenn ich nun innerhalb der nächsten Zeit den Wunsch hätte , z.B. das Krankenhaustagegeld, etc.. zu erhöhen, kann ich das so ohne weiteres in meinem Tarif ändern lassen, oder muss ich da eine bestimmte Frist (z.B. Mindestlaufzeit) abwarten um etwaige Änderungen vorzunehmen?


Danke und Grüße
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