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Rundfunkgebühr und Internet

 
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Sauer
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:00    Titel: Rundfunkgebühr und Internet Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ab 2007 soll das Internet Rundfunkgebührenpflichtig werden. Auf welche rechtliche Grundlagen stützt sich diese neue Gebührenverordnung, kann mich da jemand aufklären?
Ich habe keinen Fernseher und auch absolut kein Interesse daran Fern zu sehen, möchte aber das Internet nutzen. Ab 2007 soll ich dafür Fernsehgebühren zahlen? Der Sinn des Internets ist es doch, weltweit Informationen auszutauschen, nicht nicht fernzusehen.
Damit könnte ja jeder Anbieter eines kommerziellen Dienstes seine Dienste frei zu Verfügung stellen und pauschal abkassieren! Technisch ist es doch überhaupt kein Problem ein Radio- oder Fernsehprogramm nur einem angemeldeten Benutzer zur Verfügung zu stellen.
Wie sieht das auf rechtlicher Seite aus?

viele Grüße
mb
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Knaller bei der Sache ist ja das die ÖR ein Medium benutzen das ihnen weder gehört noch die Infrastrutktur dafür zahlen müssen aber auf die tolle Idee kommen nen Dienst anzubieten um alle anderen abzukassieren.
Noch wird wohl in den allerseltesten Fällen ein Rechner gekauft um bei ARD.de vorbeisurfen zu können. Ich bin genauso betroffen wie du und hab da auch einen Riesenhals drauf und hoffe auf den EuGH...

Die rechtliche Grundlage für die Gebühr auf PCs findest du im Rundfunkgebührenstaatsvertrag der durch alle Länderparlamente durchgewunken wurde...
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consul
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wie siehts aus, wenn ich mir nen DSL-Leitung ins haus lege, aber gar kein Internet nutze?
Wie siehts aus, wenn ich nur im Internet café surfe?
Wieso muss man nicht auch im Ausland an die GEZ Geld bezahlen? Eigentlich können Amerikaner doch auch im Internet deutsches Fernsehen sehen.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wie siehts aus, wenn ich mir nen DSL-Leitung ins haus lege, aber gar kein Internet nutze?

Ein DSL Anschluss alleine begründet keine Gebührenpflicht genausowenig wie das Vorhanden sein einer Satellitenschüssel oder der eines Kabelanschlusses. Es kommt alleine darauf an das man Geräte zum Empfang bereit hält.

Zitat:

Wie siehts aus, wenn ich nur im Internet café surfe?

s.o. es kommt nur aufs bereithalten von Geräten an. Wenn sie immer im Internetcafe surfen aber keine Geräte bereithalten entsteht dadurch keine Gebührenpflicht....

Zitat:

Wieso muss man nicht auch im Ausland an die GEZ Geld bezahlen? Eigentlich können Amerikaner doch auch im Internet deutsches Fernsehen sehen.

Das dies nicht durchsetzbar ist sollte einleuchtend sein. Man könnte eher fragen ob es in Ordnung ist den Empfang im Ausland zu ermöglichen ohne das dafür bezahlt wird...
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consul
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heiß das, dass wenn ich einen PC mit Modem und schon einen Telefonanschluß / HAndy besitze und mein Einkommen über der Befreiungsgrenze liegt, GEZ Gebühren bezahlen muss (ab 2007)?
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MaVa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Link Tip

http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~E88C316C61ACD4C2EAAE87097BADA446E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

LG
MaVa
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Man könnte eher fragen ob es in Ordnung ist den Empfang im Ausland zu ermöglichen ohne das dafür bezahlt wird...


Das ist weder im Internet noch "on air" machbar.

Die beliebte Idee mit der Verschlüsselung und dem Decoder scheitert an zweierlei:

1. Kosten. Die Geräte müssen ja irgendwie bezahlt werden (das Pay-TV subventioniert die Teile ähnlich wie "Handy mit Vertrag = 0 EUR"), was die GEZ-Gebühren nochmals steigen läßt. Das macht erst recht keiner mit, nur damit der Österreicher oder Luxemburger nicht mehr "mitgucken" kann.

2. Systemwidrigkeit. Die "Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" könnte scheitern, wenn hierfür ein freigeschalteter (!) Decoder erforderlich ist. Die ist aber gerade die Grundmotivation für die Öffentlich-Rechtlichen und für die Gebührenpflicht.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
2. Systemwidrigkeit. Die "Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" könnte scheitern, wenn hierfür ein freigeschalteter (!) Decoder erforderlich ist. Die ist aber gerade die Grundmotivation für die Öffentlich-Rechtlichen und für die Gebührenpflicht.

Die Niederlande machen genau dies. In den Niederlanden kann auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur mit entsprechenden digitalen Dekodern empfangen werden. Auf diesem Wege werden auch gleich die Rundfunkgebühren mit eingezogen.

Wenn man in Deutschland zum Beispiel niederländische Sender empfangen möchte (und im grenznahen Raum wohnt bzw. Zugriff auf den entsprechenden Satelliten hat), muss man sich in den Niederlanden einen niederländischen Dekoder besorgen und dort auch Rundfunkgebühren entrichten.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das ist weder im Internet noch "on air" machbar.

Die beliebte Idee mit der Verschlüsselung und dem Decoder scheitert an zweierlei:

1. Kosten. Die Geräte müssen ja irgendwie bezahlt werden (das Pay-TV subventioniert die Teile ähnlich wie "Handy mit Vertrag = 0 EUR"), was die GEZ-Gebühren nochmals steigen läßt. Das macht erst recht keiner mit, nur damit der Österreicher oder Luxemburger nicht mehr "mitgucken" kann.

2. Systemwidrigkeit. Die "Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" könnte scheitern, wenn hierfür ein freigeschalteter (!) Decoder erforderlich ist. Die ist aber gerade die Grundmotivation für die Öffentlich-Rechtlichen und für die Gebührenpflicht.

Ein Römer in Sorge um seinen deutschen Fernsehabend? Mr. Green
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Durchaus. Winken
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