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Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an Ihr würdet eine Wohnung vermieten.
Die Wohnung wäre im Erdgeschoß, und im Hinterteil gäbe es durch Hanglage des Hauses einen Abstellraum der im Souterrain liegt.
Dieser Raum wäre durch einen separaten Flur zu erreichen, der Flur verfügt über zwei Türen, eine zur Mietwohnung, und eine in den Kellertrakt der Vermieter.
Dadurch könnte der besagte Abstellraum entweder durch die Mieter der Mietwohnung genutzt werden (dann würde die Flurtür zum Vermieterkeller abgeschlossen werden, oder der Vermieter nimmt den Abstellraum zu sich (dann würde der Mieterzugang abgeschlossen werden).
Soweit klar?
Die Wohnung hat 3 Zimmer, und plus den zusätzlichen Abstellraum dann 120qm..
Zur Wohnfläche würden dann aber nur die 3 Zimmer ohne die Fläche des Abstellraums herangezogen werden.
Die ortsübliche Miete liegt bei ca. 4€ pro Quadratmeter
Das würde folgende Rechnung ergeben:
120qm Wohn/Nutzfläche – 15qm Abstellraum ergibt 105qm Wohnfläche.
Für diese Wohnung würdet (also 3Zimmer, 105 plus Abstellraum der aber nicht in die Miete einfließt) würdet Ihr 400€ kalt verlangen.
Nun gäbe es aber die Möglichkeit den Abstellraum als Vermieter zu nutzen, und die restliche 3 Zimmerwohnung zu vermieten.
Da diese dann aber auch einen Abstellraum braucht, würde ihr die Wohnung OPTIONAL als 2 Zimmerwohnung anbieten, und das kleinste der 3 Zimmer (das zufällig auch 15qm hat) als Abstellraum zählen lassen (Zimmer ist vollwertig mit Heizung und Fenster).
Dieses ungewöhnliche Vorgehen macht Ihr deshalb da Ihrder Meinung seid das ein Abstellraum zu einer Wohnung dazugehören muss, weil sonst das Gerümpel eventuell auf nicht vermieteten Flächen gelagert wird, und dann Ärger vorprogrammiert ist.
Auch seid Ihr der Meinung das ein Abstellraum dann aber nicht in die Wohnfläche einfließen darf, da es doch nur Zubehör ist.
Dann wären es statt der 105qm Wohnfläche abzüglich der 15qm für das dritte Zimmer das nur als Abstellraum zählen soll nur noch 90qm (also 2 Zimmer plus Abstellraum der aber nicht in die Miete einfließt.
Für diese Wohnung würdet Ihr dann 350€ verlangen.
Mieter kommen….
Ihr stellt diese 2 Optionen vor:
Option 1: 3ZKB plus gratis Abstellraum, 105qm Wohnfläche für 400€
Option 2: 2ZKB plus 3. Zimmer als gratis Abstellraum, 90qm Wohnfläche für 350€
Mieter wählen Option 2 da sie nur eine 2 Zimmerwohnung benötigen.
Das 30qm-Schlafzimmer sei groß genug um noch ein Büro einzurichten, und der große Abstellraum sei Gold wert, weil sie dann endlich mal Platz haben, der jetzige Keller sei winzig.
Und für 2 Personen bräuchten sie keine 3 Zimmer.
Wenn die Mieter nach Einzug nun aber eine Option 3 kreieren, nämlich:
Option 3: 2 ZKB plus Gratisabstellraum als Büro/Gästezimmer, ergibt eine 3ZKB ohne Abstellraum, für 350€, da der Gratisabstellraum einfach zum Wohnraum gemacht wird…..
Was dann?
Ist das Sache der Mieter was sie mit ihrem "Abstellraum" machen?
Obwohl im Mietvertrag steht das 2 Zimmer und ein Abstellraum vermietet wird?
Oder ist das vertragswidriges Verhalten?
Im Prinzip ändert sich ja für den VM nix, der Mieter nutzt halt nur den vollwertigen Raum statt als Abstellraum als Wohnraum.
Wenn ich der Vermieter wäre würde ich die Leute machen lassen was sie wollen, so schlimm ist es ja nicht.
Trotzdem würde mich mal die rechtliche Seite ineressieren
Es handelt sich hierbei um eine rein erfundene Geschichte, Ähnlichkeiten mit verstorbenen oder lebenden Personen sind rein zufällig…
mfG Huhu
Es ist zwar schön, wenn eine Whng auch einen Abstellraum hat, aber (außer im SozWoBau) ist kein Abstellraum vorgeschrieben.
Üblicherweise wird ein Raum (ich glaube) unter 8 cm als 1/2 Zimmer bzw. ein noch kleinerer Raum als Abstellraum bezeichnet.
Es könnte auch sein, dass -z.B. das Hangzimmer- rein baurechtlich nicht als Wohnraum zugelassen ist/würde (zu tief in der Erde, zu wenig belichtet/belüftet). Dann wäre es allerdings wieder ratsam für den VM, den Raum als "Hobbyraum", "Kellerraum", "Abstellraum" zu bezeichnen - egal wie groß er ist.
Mit den Abstellraum-Varianten macht sich der Vermieter womöglilch das Leben nur unnötig schwer.
Entweder VM findet einen Mieter, der die Whng so wie sie angeboten wird und zum angebotenen Mietpreis nimmt - oder eben nicht.
Außerdem kann er den Mietern nicht vorschreiben, wie er die gemieteten Räume nutzt.
Wenn es VM darum geht Überbelegung zu vermeiden, muss er dass außerdem sehr vorsichtig im MV formulieren bzw. nur an 1 max. 2 Personen vermieten (gegen 1 zusätzlich Person - Zuzug Lebenspartner, Kind kommt) wird VM eh' nix ausrichten können ...
VM könnte zwar versuchen, das auch entsprechend im MV zu formulieren - z.B. Raum XYZ wurde bei der Mietpreisberechnung nur zu 50% angesetzt, da als "Abstellraum zur Whng" vermietet. Im Fall einer anderweitigen Nutzung ist der Mietpreis anzupassen.
Ob VM das im Zweifel dann auch durchsetzen könnte, erscheint mir aber sehr fraglich.
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