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Kann mir bitte jemand die genaue Vorgehsweise erklären, wie man bei einer privaten Versicherungsgesellschaft Ansprüche geltend macht?
Angenommene Situation:
Unfall vor über einem Jahr, der Unfall wurde rechtzeitig gemeldet, Jetzt ginge es darum dass eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten AUSDRÜCKLICH medizinisch festgestellt werden muß.
1. Muß diese Feststellung in Form eines Gutachtens vorliegen?
wenn ja, muß es ein Gutachter der Versicherung sein oder ein eigener?
2. Muß bei einem eigenen Gutachten die Invalidität in Prozenten beziffert werden?
3. Die Versicherung sendete mehreren behandelnden Ärtzten Fragebögen, in denen die Frage: Invalidität Ja/Nein zu beantworten ist. Wenn die Ärzte die Frage mit Ja beantworten, ist damit dann die Invalidität medizinisch festgestellt und damit die Frist gewahrt?
1. Muß diese Feststellung in Form eines Gutachtens vorliegen?
wenn ja, muß es ein Gutachter der Versicherung sein oder ein eigener?
Normalerweise beauftragen die Versicherer eigene Gutachter. Bei "Privatgutachten" des Versicherten besteht immer der (wenn auch ungerechtfertigte) Verdacht, die Versicherung besch... zu wollen.
Notfalls die Versicherung schriftlich zur Begutachtung auffordern (Einschreiben mit RS!).
Scheint nötig, um die 15-Monats-Frist zu wahren.
2. Muß bei einem eigenen Gutachten die Invalidität in Prozenten beziffert werden?
Nein,
Unfallsversicherer bewerten nicht nach Prozenten sondern nach sog. Gliedertaxe. Steht in den AGB der Versicherung. Bitte in der Police nachsehen.
Nochmals: Finger weg von eigenen Gutachten, das bringt nichts gegenüber der Versicherung.
Gutachten durch BG, BfA o.ä. bewerten immer nach Prozenten. Das kann bei der Gliedertaxe nur schwer umgerechnet werden. Kann auch nach hinten losgehen.
Mit dem Bearbeiter evtl. telefonisch einen Gutachter in der Nähe vorschlagen lassen. Viele Versicherer machen das. Lieb, nett und auf naiv gemacht nachfragen, klappt fast immer:-)
3. Die Versicherung sendete mehreren behandelnden Ärtzten Fragebögen, in denen die Frage: Invalidität Ja/Nein zu beantworten ist. Wenn die Ärzte die Frage mit Ja beantworten, ist damit dann die Invalidität medizinisch festgestellt und damit die Frist gewahrt?
Dazu kann ich nichts sagen. Siehe unter Pkt. 2, da seid Ihr auf der sicheren Seite.
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