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Hausratversicherung - Belege

 
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snejfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:23    Titel: Hausratversicherung - Belege Antworten mit Zitat

Guten Tag,

bei einem Brand auf dem Nachbargrundstück wurde ein Gartenhaus inkl. Inhalt zerstört. Das Gartenhaus zahlt die Gebäudeversicherung. Den Inhalt des Gartenhauses meine Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung möchte nun Quittungen der Gegenstände in diesem Haus (Rasenmäher, Spaten, Kinderspielzeug) sehen. Ich kann aber nur für einen kleinen Teil der Gegenstände Quittungen beibringen. Habe ich für den Rest (ca. 2000 EUR) Pech gehabt?

Muss ich, wenn die Hausratversicherung den Wiederbschaffungswert ersetzt, die Gegenstände tatsächlich wiederbeschaffen?

Danke für Antworten
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

ohne belege ist es halt immer schwierig.

haben sie ggf. fotos auf denen die gegenstände zu sehen sind? ist zumindest hilfreich bei der schadenregulierung...oder oftmals besteht auch die möglichkeit, sich zweitschriften der rechnungen beim händler ausstellen zu lassen. haben sie dinge ggf. mit ec- oder kreditkarte bezahlt, dann könnten kontoauszüge hilfreich sein.

ansonsten werden sie sich abzüge bei der schadenhöhe gefallen lassen müssen.

ansonsten kommt es auf die vertragsbedingungen an: nach neueren bedingungen wird die mwst nur ersetzt, wenn eine wiederbeschaffung, und damit die mwst angefallen ist. letztendlich müssen sie aber die gegenstände nicht wieder kaufen.
_________________
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snejfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Quittungen für größere Geräte sind da, aber wer hebt schon Quittungen für Spaten, Gartengrill, Kinderspielzeug und sonstige Kleinutensilien auf?

Fotos sind auch vorhanden (nach Brand - hier ist im Einzelnen nichts zu erkennen - Dank Löschwasser der Feuerwehr

Gibt es da nicht eine pauschale Regelung?

Gruss

Jens
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

nungut, "nachvollziehbare" wiederbeschaffungswerte werden i.d.r. auch ohne belege zumindest nach "mittlerer art und güte" erstattet. es ist ja nachvollziehbar, dass z.b. ein spaten im gartenhaus steht, und man dafür nicht unbedingt den beleg aufbewahrt. mittlere art und güte bedeutet, dass man eben einen durchschnittlichen wert für z.b. den spaten annimmt.

vielleicht wird man für die nicht belegten sachen eine pauschale summe regulieren, aber ganz ablehnen wird man es m.e. nicht..
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 01.07.05, 14:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

snejfi hat folgendes geschrieben::
Quittungen für größere Geräte sind da, aber wer hebt schon Quittungen für Spaten, Gartengrill, Kinderspielzeug und sonstige Kleinutensilien auf?

Da haben Sie recht, das macht wirklich niemand.
Anderes Beispiel: Ausgebrannte Wohnung, üblicherweise sind selbst vorher vorhandene Belege über die Anschaffung von Hausrat dann mit vernichtet.

Sprechen Sie mit dem Schadenssachbearbeiter Ihrer Versicherung über eine einvernehmliche Lösung.
Ggfs. wird der Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände geschätzt.
Sie sollten die Gegenstände bis zur endgültigen Regulierung gut aufheben, es ist möglich, dass die Versicherung einen Aussendienstmitarbeiter schickt, der die Art und die Güte der zerstörten Gegenstände beurteilen will.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
nungut, "nachvollziehbare" wiederbeschaffungswerte werden i.d.r. auch ohne belege zumindest nach "mittlerer art und güte" erstattet.
vielleicht wird man für die nicht belegten sachen eine pauschale summe regulieren, aber ganz ablehnen wird man es m.e. nicht..

Ich habe mal einen Fall mitbekommen, wo ein Schlafzimmer ausgebrannt war.
Der Versicherungsnehmer hat bei der Hausratversicherung angegeben, er hätte 20 Hugo Boss-Anzüge und 100 van Laack-Hemden im Kleiderschrank gehabt (ohne Belege, angegebener Durchschnittspreis von 400 Euro je Anzug und 150 Euro je Hemd wurde von der Versicherung als Wiederbeschaffungswert aber so akzeptiert).
Die Versicherung hat aber einen Sachverständigen geschickt, der in der Asche mit der Pinzette und der Lupe nach verbrannten Etiketten aus der Kleidung gesucht hat. So liess sich auch ohne Belege eindeutig feststellen, dass es tatsächlich 20 echte Boss-Anzüge und 100 echte van Laack-Hemden waren und nicht irgendwas vom Discounter. Weiterhin hatten die teuren Hemden wohl echte Perlmuttknöpfe (die sind wesentlich hitzebeständiger als billige Plastikknöpfe), so dass klar war, das hier die Versicherung tatsächlich nicht betrogen werden sollte.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal einen ähnlichen Fall vor nicht allzu langer Zeit mitbekommen, war allerdings nen Einbruch... Es wurde ein Tresor aufgebrochen und daraus Schmuck, Münzsammlung etc. mit einem Gesamtwert von ca. 40.000€ gestohlen (Kunden waren in Urlaub gewesen). Es kam ein Gutachter, der teilweise Belege mitnehmen konnte, teilweise auch nicht. Die Höchstentschädigung aus dem Vertrag wurde innerhalb eines Monats ausbezahlt (zusammen 37.200€). Also: optimistisch bleiben!
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich werden die gesamtumstände mit berücksichtigt:

bei einem erfolgreichen unternehmer wird man eher unterstellen können, dass z.b. schmuck, münzen oder sonstige wertsachen zusammen mit hochwertigen markenanzügen vorhanden sind, als beim langzeitarbeitslosen der in nem sozial schwachen stadtviertel wohnt...um es mal übertrieben darzustellen Winken
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
natürlich werden die gesamtumstände mit berücksichtigt:

bei einem erfolgreichen unternehmer wird man eher unterstellen können, dass z.b. schmuck, münzen oder sonstige wertsachen zusammen mit hochwertigen markenanzügen vorhanden sind, als beim langzeitarbeitslosen der in nem sozial schwachen stadtviertel wohnt...um es mal übertrieben darzustellen Winken


Und ich dachte, inzwischen wüsste jeder, dass gerade die Empfänger staatlicher Sozialleistungen nur die besten Elektonika zu Hause stehen haben... Auf den Arm nehmen
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
talla hat folgendes geschrieben::
natürlich werden die gesamtumstände mit berücksichtigt:

bei einem erfolgreichen unternehmer wird man eher unterstellen können, dass z.b. schmuck, münzen oder sonstige wertsachen zusammen mit hochwertigen markenanzügen vorhanden sind, als beim langzeitarbeitslosen der in nem sozial schwachen stadtviertel wohnt...um es mal übertrieben darzustellen Winken


Und ich dachte, inzwischen wüsste jeder, dass gerade die Empfänger staatlicher Sozialleistungen nur die besten Elektonika zu Hause stehen haben... Auf den Arm nehmen


oh- "vorsicht, bissig", oder was soll man dazu noch sagen? Mit den Augen rollen
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WM- ich war dabei!!
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