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shinzon Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 01.07.05, 15:35 Titel: Was genaa ist Security |
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Ich hoffe das ist das richtige Forum..
Eine kleine Frage: Wie definiert sich eine Security ? Kann das jeder sein, brauch man eine spezielle Ausbildung, gilt die Feuerwehr als Security ?
Danke für (evtl.) im Voraus  |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 01.07.05, 15:45 Titel: |
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Es gbit keine rechtliche Definition für Security im Dt. Recht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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shinzon Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 01.07.05, 16:12 Titel: |
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ahso, deswegen hab ich nichts gefunden...
Demnach dürfte sich also jeder als security bereitstellen. |
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Rechtlaie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.12.2004 Beiträge: 135
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Verfasst am: 01.07.05, 16:23 Titel: |
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ich ergänze die Frage mal:
hat die "Security" denn mehr Rechte als Jedermann ? |
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Eder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 01.07.05, 16:57 Titel: |
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ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.
Wenn man bei einer Firma als Security arbeiten will, muss seit einiger Zeit eine Prüfung der IHK (§ 34 GewO) absolviert werden. |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 01.07.05, 17:48 Titel: |
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Eder hat folgendes geschrieben:: | ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht.
Wenn man bei einer Firma als Security arbeiten will, muss seit einiger Zeit eine Prüfung der IHK (§ 34 GewO) absolviert werden. |
Wie sieht es dabei eigentlich mit dem Einsatz von Gewalt beim Rauswurf aus? Ist der Einsatz von Gewalt durch §32 STGB gerechtfertigt oder müssen die, um eine unerwünschte Person, von der aber ansonsten keine akute Gefahr ausgeht, loszuwerden die Polizei einschalten? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 01.07.05, 18:45 Titel: |
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§§32, 34 StGB.
Der "gegenwärtige rechtswidrige Angriff" ist in dem Fall der Hausfriedensbruch (§123 StGB).
Das wäre ja auch schlimm, wenn ich jedes Mal die Polizei rufen müßte, wenn es sich jemand auf meinem Rasen bequem macht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Klein-Fritzchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 2262
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Verfasst am: 01.07.05, 22:31 Titel: |
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Zitat: | ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht. |
Na ja, es gibt schon noch ein paar mehr Jedermannsrechte, z.B. die Jedermannsfestnahme nach § 127 I StPO. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen! |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 07.07.05, 10:47 Titel: |
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Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | ein Security arbeitet ja in der Regel auf Veranstaltungen oder in Discos. Somit ist ihm das Hausrecht auf diesen Veranstaltungen übertragen. Er kann also jemanden rauswerfen, das wars. Weitere Rechte bestehten nicht. |
Na ja, es gibt schon noch ein paar mehr Jedermannsrechte, z.B. die Jedermannsfestnahme nach § 127 I StPO. |
Zitat: | § 114
[Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen]
(1) Der Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne des § 113 stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein.
(2) § 113 gilt entsprechend zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung zugezogen sind. |
quelle: datenschutz-berlin.de
Was hat dies zu bedeuten?
Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet? _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 07.07.05, 11:06 Titel: |
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Grundsätzlich stehen Security-Leute Amtsträgern nicht gleich.
Hier sind Personen wie "Hilfspolizisten", in bestimmten Fällen Soldaten etc. gemeint. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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P4Richter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.04.2005 Beiträge: 24
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Verfasst am: 07.07.05, 14:00 Titel: |
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skayritera hat folgendes geschrieben:: |
Was hat dies zu bedeuten?
Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet? |
Wiedestand gegen Security ,U-, S-Bahnwachen oder gegen Bahnhofpolizei ist keine Straftat! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 07.07.05, 14:11 Titel: |
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Die Bahnhofspolizei aber bitte nicht mit dem BGS verwechseln, der hat nämlich auch Polizeirechte. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 07.07.05, 14:23 Titel: |
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P4Richter hat folgendes geschrieben:: | skayritera hat folgendes geschrieben:: |
Was hat dies zu bedeuten?
Mach man sich auch Strafbar wenn man gegen die Security oder z.B U/S-Bahnwachen Wiederstand (mit erfolg) leistet? |
Wiedestand gegen Security ,U-, S-Bahnwachen oder gegen Bahnhofpolizei ist keine Straftat! |
Üblichwerweise dürfte es Nötigung und/oder Körperverletzung sein. Und das sind Straftaten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 07.07.05, 14:51 Titel: |
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Das sowieso.
Menschen sind das immerhin auch. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 07.07.05, 23:56 Titel: |
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Widerstand ist aber auch nur strafbar, soweit er sich gegen rechtmäßige Diensthandlungen richtet. In ähnlicherweise gilt das wohl auch für die Gegenwehr gegen Handlungen privater Sicherheitsdienste in Form von Nötigung oder Körperverletzung. Nur sind die zulässigen Handlungsalternativen für private Sicherheitskräfte sind sehr viel enger. Das hat wohl zur Folge, dass es sehr viel einfacher sein dürfte, mit den §32 bis §35 STGB Gegenwehr gegen tatsächlich oder vermeintlich rechtswidrige Maßnahmen zu rechtfertigen, auch das Tatbestandsmerkmal "Verwerflichkeit" des §240 STGB könnte den Bereich legaler Gegenwehr noch ausweiten. (Ist Gegengewalt bei übertriebenem Gewalteinsatz der Security verwerflich?) |
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