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A hat zum 1.Juni eine Wohnung gemietet (2 Zimmer Wohnung). Auf den ersten Blick schien alles in Ordnung zu sein, leider kam es am 7. Juni zu einem Wasserschaden in der Wohnung weil ein Ventil undicht war (A war noch nicht eingezogen). Die ganze Küche und ein Teil des Flurs standen unter Wasser.
Die Folgen die sich daraus ergeben haben, sind, dass seit 15. Juni für drei Wochen ein riesen Trocknungsgerät in der Wohnung steht, der PVC Boden in der Küche und dem Flur rausgemacht werden musste und auch bis zum Ende der Trockenphase draussen bleiben muss. Ausserdem muss die Einbauküche abgebaut werden um den PVC darunter zu entfernen.
Die Kosten für diese Arbeiten übernimmt die Versicherung des Vermieters, die ganzen Umstände haben jedoch dazu geführt, dass A weder die Wohnung wie geplant renovieren konnte, noch bis Mitte oder Ende Juli in die Wohnung einziehen kann.
Ist es möglich, da es A über einen Monat nicht möglich war in die Wohnung einzuziehen und A die Wohnung in gutem Glauben übernommen habe, dass alle Installationen in Ordnung sind, verlangen könnte, dass A die Miete für einen Monat erlassen wird?
Ich wäre Euch sehr dankbar über schnellen Rat!!!!!!!
Für die Zeit der Unbenutzbarkeit der Wohnung steht dem Mieterein Mietnachlass zu, in diesem Fall sicher zu 100 %. Normalerweise übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters diesen Mietausfall.
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