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Hallo Leute, Nehmen wir mal an das MieterA 5 Monate keine Miete zahlt, daraufhin bekommt er vom VermieterB eine fristlose Kündigung mit Auszugstermin binnen 14 Tagen. MieterA zahlt in drei Raten plus 1 Monat in vorraus den ausstehenden Mietzins. Fristlose Kündigung ist so aufgehoben worden. Jetzt steht die nächste Mietzahlung an, der MieterA muß laut Mietvertrag bis zum 3. des Monats bezahlt haben. Es sieht aber aus als wie wenn das nicht klappt. Frage kann ich jetzt nochmal bzw. ab dem 4. des Monats fristlos Kündigen???? Sonntag ist der 3.7.05 hat das was zu bedeuten? Werktage etc. ????
Bis zum dritten Werktag eines Monats muss die Miete da sein, so stehts im Gesetz. Das wäre beim Juli der Montag, weil Samstag ja ein Werktag ist.
Sollte die Miete dann nicht da sein kann wieder fristlos gekündigt werden wenn es 2 komplette Mieten ergibt oder einen nicht unerheblichen Teil der Miete fehlt. Am besten gleich hilfsweise fristgerecht kündigen, dann is der Mieter so oder so draussen.
Bis zum dritten Werktag eines Monats muss die Miete da sein, so stehts im Gesetz. Das wäre beim Juli der Montag, weil Samstag ja ein Werktag ist.
Sollte die Miete dann nicht da sein kann wieder fristlos gekündigt werden wenn es 2 komplette Mieten ergibt oder einen nicht unerheblichen Teil der Miete fehlt. Am besten gleich hilfsweise fristgerecht kündigen, dann is der Mieter so oder so draussen.
Reicht schon 1 Monatsmiete? auf welche Gesetzetext kann man sich berufen??
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