Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dida
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 19:50    Titel: Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht Antworten mit Zitat

In ein Kfz wird durch Zerstören der Heckscheibe eingebrochen und im Kofferraum, nicht sichtbar aufbewahrte, nicht zum Kfz gehörenden Teile werden entwendet.
Die zerstörte Heckscheibe muss ersetzt und aus dem Einbruch resultierende Kratzer an der Heckklappe müssen beseitigt werden. Außerdem muss eine Reinigung des Fahrzeuginnenraums vorgenommen werden, da überall im Auto Glassplitter verstreut liegen.

Die Versicherung lehnt ein Begleichen der Reparaturkosten am Kfz über die Teilkaskoversicherung ab, da die Diebstahlshandlung sich nicht auf die Entwendung des Fahrzeuges selbst oder seiner Teile bezieht.
Eine Abwicklung aller Reparaturkosten über die Vollkaskoversicherung wird nahegelegt.

Der Versicherungsnehmer ist damit nicht einverstanden, da es sich um einen Diebstahl eines im Fahrzeug aufbewahrten (allerdings nicht mitversicherten) Teiles gehandelt hat.
Es ist nicht auszuschließen, daß der Schädiger bei der evtl. geplanten Entwendung weiterer Teile, die als zum Fahrzeug gehörend eingestuft werden können (z.B. Autoradio, Verbandskasten o.ä.), gestört wurde.

Im übrigen stellt sich die Frage, warum nun der Schadensfall insgesamt im Rahmen der Vollkasko bearbeitet wird, obwohl auch "reine" Teilkaskoschäden vorliegen (Ersatz der Heckscheibe inkl. Scherbenbeseitigung). [/b]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 20:00    Titel: Re: Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht Antworten mit Zitat

dida hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung lehnt ein Begleichen der Reparaturkosten am Kfz über die Teilkaskoversicherung ab, da die Diebstahlshandlung sich nicht auf die Entwendung des Fahrzeuges selbst oder seiner Teile bezieht.

Das ist soweit auch richtig, da ein Fahrzeugteil (die Heckscheibe) zwar zerstört, nicht aber gestohlen wurde. Somit liegt kein Diebstahl-, sondern ein Vandalismusschaden vor.

dida hat folgendes geschrieben::
Im übrigen stellt sich die Frage, warum nun der Schadensfall insgesamt im Rahmen der Vollkasko bearbeitet wird, obwohl auch "reine" Teilkaskoschäden vorliegen (Ersatz der Heckscheibe inkl. Scherbenbeseitigung). [/b]

Aufgrund der Schadensursache: Vandalismusschäden sind in der Teilkaskoversicherung nicht eingeschlossen.
Zwar ist Glasbruch grundsätzlich eingeschlossen, aber nur wenn dieser durch in der Teilkaskoversicherung versicherte Gefahren eintritt.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Teilkaskoversicherung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. den mir vorliegenden Bedingungen sind Glasbruchschäden am Fahrzeug immer über die Teilkasko abgedeckt, nach der Ursache wird nicht gefragt. So kenne ich es auch allgemein. Daher besser die Versicherungsbedingungen durchlesen, um sicherzugehen (Steht in den AKB unter "Fahrzeugversicherung").

Ich stimme außerdem damit überein, dass man nicht wissen kann, inwiefern die mutwilligen Diebe gestört worden sind.

Ich kann nur von meinem eigenen Fall ausgehen: Hatte früher einen Golf II (geradezu prädestiniert für Einbrüche). Die Tür wurde aufgebrochen (lt. Polizei wurde der Griff ringsherum aufgeschweisst, dementsprechend sah die Tür auch aus), es wurde allerdings ausschließlich Hausrat gestohlen (Handy, Portemonnaie,...). Es wurde wohl versucht, das Radio auszubauen, hat aber anscheinend nicht geklappt (Schraubenzieherspuren am Armaturenbrett, auf die mich die Polizei aufmerksam machte).

Der Fall ist anstandslos über die Teilkasko reguliert worden (ich hatte zwar zunächst Probleme wg. Totalschadenabrechnung, hab ich aber nicht durchgehen lassen, dafür hatte mein Auto zuviel Sonderausstattung). Bitte sprechen Sie daher nochmal mit dem Schadensachbearbeiter Ihrer Versicherung.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.