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Verfasst am: 01.07.05, 19:50 Titel: Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht
In ein Kfz wird durch Zerstören der Heckscheibe eingebrochen und im Kofferraum, nicht sichtbar aufbewahrte, nicht zum Kfz gehörenden Teile werden entwendet.
Die zerstörte Heckscheibe muss ersetzt und aus dem Einbruch resultierende Kratzer an der Heckklappe müssen beseitigt werden. Außerdem muss eine Reinigung des Fahrzeuginnenraums vorgenommen werden, da überall im Auto Glassplitter verstreut liegen.
Die Versicherung lehnt ein Begleichen der Reparaturkosten am Kfz über die Teilkaskoversicherung ab, da die Diebstahlshandlung sich nicht auf die Entwendung des Fahrzeuges selbst oder seiner Teile bezieht.
Eine Abwicklung aller Reparaturkosten über die Vollkaskoversicherung wird nahegelegt.
Der Versicherungsnehmer ist damit nicht einverstanden, da es sich um einen Diebstahl eines im Fahrzeug aufbewahrten (allerdings nicht mitversicherten) Teiles gehandelt hat.
Es ist nicht auszuschließen, daß der Schädiger bei der evtl. geplanten Entwendung weiterer Teile, die als zum Fahrzeug gehörend eingestuft werden können (z.B. Autoradio, Verbandskasten o.ä.), gestört wurde.
Im übrigen stellt sich die Frage, warum nun der Schadensfall insgesamt im Rahmen der Vollkasko bearbeitet wird, obwohl auch "reine" Teilkaskoschäden vorliegen (Ersatz der Heckscheibe inkl. Scherbenbeseitigung). [/b]
Verfasst am: 01.07.05, 20:00 Titel: Re: Schaden an Kfz durch Diebstahl - Teilkasko zahlt nicht
dida hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung lehnt ein Begleichen der Reparaturkosten am Kfz über die Teilkaskoversicherung ab, da die Diebstahlshandlung sich nicht auf die Entwendung des Fahrzeuges selbst oder seiner Teile bezieht.
Das ist soweit auch richtig, da ein Fahrzeugteil (die Heckscheibe) zwar zerstört, nicht aber gestohlen wurde. Somit liegt kein Diebstahl-, sondern ein Vandalismusschaden vor.
dida hat folgendes geschrieben::
Im übrigen stellt sich die Frage, warum nun der Schadensfall insgesamt im Rahmen der Vollkasko bearbeitet wird, obwohl auch "reine" Teilkaskoschäden vorliegen (Ersatz der Heckscheibe inkl. Scherbenbeseitigung). [/b]
Aufgrund der Schadensursache: Vandalismusschäden sind in der Teilkaskoversicherung nicht eingeschlossen.
Zwar ist Glasbruch grundsätzlich eingeschlossen, aber nur wenn dieser durch in der Teilkaskoversicherung versicherte Gefahren eintritt.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Teilkaskoversicherung.
Lt. den mir vorliegenden Bedingungen sind Glasbruchschäden am Fahrzeug immer über die Teilkasko abgedeckt, nach der Ursache wird nicht gefragt. So kenne ich es auch allgemein. Daher besser die Versicherungsbedingungen durchlesen, um sicherzugehen (Steht in den AKB unter "Fahrzeugversicherung").
Ich stimme außerdem damit überein, dass man nicht wissen kann, inwiefern die mutwilligen Diebe gestört worden sind.
Ich kann nur von meinem eigenen Fall ausgehen: Hatte früher einen Golf II (geradezu prädestiniert für Einbrüche). Die Tür wurde aufgebrochen (lt. Polizei wurde der Griff ringsherum aufgeschweisst, dementsprechend sah die Tür auch aus), es wurde allerdings ausschließlich Hausrat gestohlen (Handy, Portemonnaie,...). Es wurde wohl versucht, das Radio auszubauen, hat aber anscheinend nicht geklappt (Schraubenzieherspuren am Armaturenbrett, auf die mich die Polizei aufmerksam machte).
Der Fall ist anstandslos über die Teilkasko reguliert worden (ich hatte zwar zunächst Probleme wg. Totalschadenabrechnung, hab ich aber nicht durchgehen lassen, dafür hatte mein Auto zuviel Sonderausstattung). Bitte sprechen Sie daher nochmal mit dem Schadensachbearbeiter Ihrer Versicherung. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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