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Verfasst am: 01.07.05, 22:16 Titel: Die GEZ hat immer recht
Hallo zusammen,
Seit 01/05 bni ich in Hartz IV. Ich bekomme die Grundsicherung von 345 € sowie Kaltmiete + Heizung von 275 €. Macht zusammen 620 €. Da ich eine zeitlang viel Geld verdient habe, bekomme ich noch einen Zuschuß von 80 €. Macht in der Summe 700 €.
Mein gesetzlicher Selbstbehalt liegt ab 01.07.05 bei 770 €. Da ich Unterhaltspflichtig bin, kann das Jugendamt mich aber nicht belangen weil ich unter dem gesetzlichen Selbstbehalt liege. Jetzt kommt die GEZ ins Spiel. Der gesetzliche Selbstbehalt interessiert die GEZ nicht. Im Rundfunkgesetz steht nur, das wer Zuschüsse bekommt, Gebühren zahlen muß.
Also das übliche Spiel:
Antrag auf Befreiung - abgelehnt
Einspruch - abgelehnt
Auf zum RA - Klage einreichen. Und hier nun die Antwort meines RA:
Sehr geehrter Herr .....
in vorgenannter Angelegenheit haben wir die uns überlassenen Unterlagen nochmal gründlich überprüft.
Wir kommen abschließend zu dem Ergebnis, daß die GEZ aufgrund der geltenden Rechtslage zu Recht Ihre Befreiung verwehrt,
Wir sind im Ergebnis auch nicht der Ansicht, daß die Ablehnung der Befreiung deshalb rechtswidrig ist,
weil Ihnen dann nichtmals mehr der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt, der zivilrechtlich bei dem Unterhaltsverpflichteten zu verbleiben hat, gewahrt ist.
Im Sozialrecht gilt, wie Sie auch dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit entnehmen wollen,
grundsätzlich ein noch niedrigerer Bedarf, der in Ihrem Fall z.B. mit 620,00 € bemessen wird.
Sie erhalten zwar einen Zuschlag. Ohne Ihre Zuschlagsberechtigung würden Sie hingegen lediglich
620,00 € erhalten.
Erst bei einem Einkommen, daß also diesen sozialrechtlich entscheidenden Betrag erreicht, sind Sie von den GEZ-Gebühren zu befreien.
Im übrigen müssen Sie bedenken, daß auch derjenige, der unterhaltsrechtlich einen Selbstbehalt
von 730,00 € beanspruchen kann, aus diesem Selbstbehaltsbetrag seinen gesamten Lebensunterhalt
bestreiten muß, also auch die Kosten für Miete und GEZ-Gebühren zu tragen hat.
Der familienrechtliche Selbstbehalt in Höhe von 730,00 € ist insoweit keine Größe, die nach Abzug
der Lebenshaltungskosten dem Unterhaltsschuldner verbleiben muß. Es ist vielmehr eine
Größe, aus der der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden muß.
Wir sehen daher keine Möglichkeit, erfolgreich den Widerspruchsbescheid der GEZ anzugreifen.
Wenn Sie dennoch ausdrücklich die Klageerhebung wünschen, so dürfen wir insoweit um Ihre
schriftliche Weisung bitten.
Wir würden sodann das Verfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf in Gang setzen, auch wenn
wir diesem diesseits keine Erfolgsaussichten beimessen.
Toll nicht wahr? Nun muß ich überlegen, was zu tun ist. Hat jemand einen Tip?
Es kann doch nicht sein, das Gebühren für die GEZ vor Unterhaltszahlungen kommen und wie Miete behandelt werden?
Verfasst am: 01.07.05, 22:46 Titel: Re: Die GEZ hat immer recht
MaVa hat folgendes geschrieben::
Toll nicht wahr? Nun muß ich überlegen, was zu tun ist. Hat jemand einen Tip?
Es kann doch nicht sein, das Gebühren für die GEZ vor Unterhaltszahlungen kommen und wie Miete behandelt werden?
In die Röhre gucken zu wollen ist ein Konsumwunsch, den Sie sich aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln leisten können.
Entweder Sie bezahlen dafür oder Sie schaffen Ihre Rundfunkgeräte ab.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.07.05, 22:46 Titel: Re: Die GEZ hat immer recht
MaVa hat folgendes geschrieben::
Es kann doch nicht sein, das Gebühren für die GEZ vor Unterhaltszahlungen kommen und wie Miete behandelt werden?
So ist es aber. Es steht Ihnen natürlich frei, eine Landesregierung zu wählen, die sich für eine entsprechende Änderung des RGebStV einsetzt. So läuft das in einer Demokratie. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Sie machen sich die Sache aber sehr einfach. Sie stimmen also dem zu, das der gesetzliche Selbstbehalt in Zusammenhang mit den Gebühren der GEZ keine Rolle spielt. Wenn jemand überhaupt einen Anspruch hat Geld von einer Hartz IV Person zu bekommen, dann sind das in meinem Fall meine Kinder und nicht die GEZ.
Im übrigen scheinen Sie nciht zu wissen was es bedeutet, monatlich über 17 € von der Grundsicherung bezahlen zu dürfen. Scheinbar stehen den Hartz IV Personen nach Ihrer Rechtsauffassung nicht mal ein mehr ein Fernsehe Gerät zu. Mit dieser Einstellung wollen Sie die nächste Wahl gewinnen? Wundern Sie sich nicht. Wenn Ihr Parteivorsitzender schon mal vom roten WDR spricht, so sind Ihre Antworten um so verwunderlicher.
Sorry meine Heren, ich laß statt FDR das Wort FDP.
Ich bin Brillenträger und diese ist kaputt. Leider bezahlt diese niemand, so muß ich eben ohne rumlaufen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.07.05, 14:05 Titel:
Für mich klarer Anwärter auf das "Posting des Jahres". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Meiner Meinung nach sind GEZ Gebühren an sich schon eine Frechheit, da ich kein anderes Land kenne, in dem man GEZ zahlen muss und viel schlimmer ist, dass auch die öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten Werbung schalten. nun sollte man denken, dass Sie wenn Sie geld durch Werbung machen, wie auch die privaten Senden keine weiteren Gebühren erheben zu brauchen. Alles andere wäre doch nur Volksverarschung.
Des weiteren finde ich es unverantwortlich, dass die GEZ meine Daten gegen meinen Wilen bekommt und diese mir Drohbriefe schreibt, ich solle Gebühren bezahlen, wei Sie mir unterstellen, dass ich einen Fernseher habe.
Als antwort der GEZ warum Sie mich mit ihren Anschreiben belästigt, kam, dass die Schreiben der GEZ lediglich Werbung seien, die mir vorführen sollen, dass man, im Falle des Besitzes von Rundfungempfängern gebühren zahlen muss.
Meine Alternative ist nun ein Beamer (Marke Eigenbau), an den ich nen DVD Player angeschlossen habe, der jedoch kein Empfangsteil besitzt. (dass könnte man theoretsich jedoch davorschlaten und kein GEZ Mensch würde das durchschauen)
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.07.05, 19:06 Titel:
Zitat:
Meiner Meinung nach sind GEZ Gebühren an sich schon eine Frechheit, da ich kein anderes Land kenne, in dem man GEZ zahlen muss
Naja SIe zahlen ja keine GEZ Gebühren sondern Rundfunkgebühren die GEZ zieht diese nur ein und Rundfunkgebühren gibt es in anderen Ländern auch. (z.B. Schweiz)
Zitat:
und viel schlimmer ist, dass auch die öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten Werbung schalten.
das ist in der Tat höchst ärgerlich...
Zitat:
Des weiteren finde ich es unverantwortlich, dass die GEZ meine Daten gegen meinen Wilen bekommt und diese mir Drohbriefe schreibt, ich solle Gebühren bezahlen, wei Sie mir unterstellen, dass ich einen Fernseher habe.
Ja das ist der Fehler im System. Würde man einfach eine pro Kopf Rundfunkgebühr von jedem volljährigen Bürger abhängig von seinem Einkommen das Finanzamt erheben lassen gäbe es diese Datenschutzverstöße nicht und das ganze wäre auch ein wenig gerechter. Das jetzige System ist einfach nur krank und die Neuerungen seit dem 1.4. haben es noch perverser gemacht...
Zitat:
Meine Alternative ist nun ein Beamer (Marke Eigenbau), an den ich nen DVD Player angeschlossen habe, der jedoch kein Empfangsteil besitzt. (dass könnte man theoretsich jedoch davorschlaten und kein GEZ Mensch würde das durchschauen)
Die GEZ muss doch sowieso Ihnen nachweisen das Sie Geräte zum Empfang bereit halten. Irgendwelche Konstruktionen zu bilden die am Ende wieder eine Rundfunkgebührenpflicht entstehen lassen aber damit sein Gewissen zu beruhigen zu wollen ist ziemlich sinnlos. Wer sich informiert und seine Rechte kennt kann sich um das Zahlen leicht drücken...
Meiner Meinung nach sind GEZ Gebühren an sich schon eine Frechheit, da ich kein anderes Land kenne, in dem man GEZ zahlen muss.
Es gibt auch kein anderes Land, in dem man Kirchensteuern bezahlen muss.
Kirchensteuern kann man aber durch Austritt vermeiden.
Und GEZ-Gebühren vermeidet man durch Abmeldung (und der damit einhergehenden Abschaffung seiner Rundfunkempfänger).
Da weder die Mitgliedschaft in einer Kirche noch der Besitz eines Farbfernsehers lebensnotwendig sind, handelt es sich hierbei also um freiwillige Aufwendungen, wenn man sich denn den betreffenden Luxus gönnen möchte.
[Da weder die Mitgliedschaft in einer Kirche noch der Besitz eines Farbfernsehers lebensnotwendig sind, handelt es sich hierbei also um freiwillige Aufwendungen, wenn man sich denn den betreffenden Luxus gönnen möchte.[/quote]
Sie können doch Kirchensteuer nicht mit Gebühen der GEZ vergleichen. Wenn der Fernseh für Sie ein Luxusgut ist, dann möchte ich nicht wissen was aus Ihrer Sicht Lebensnotwendig ist.
[]
Lebensnotwendig ist
- ein einfaches Dach über dem Kopf
- einfache Kleidung
- Grundnahrungsmittel
Fernseher, Mobiltelefone und Autos sind zum Beispiel definitv nicht lebensnotwendig.[/quote]
Aber Leben darf man noch? Sollte dies Ihre persönliche Meinung sein, dann wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals in eine Situation lommen, wo Sie sich an Ihre eigenen Worte erinnern müssen.
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