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außerordentliche fristlose Kündigung

 
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anko55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beitrge: 5

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 23:35    Titel: außerordentliche fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo!

Kann mir vielleicht jemand bei folgender Frage ein Rat geben.

Folgender Sachverhalt:

Ehepaar (A) und (E) wohnen in einer gemieteten 2-Zimmerwohnung.
Beide sind alt. Jetzt wird die (E), nach mehreren Anschlägen auf Hilfe des anderen angewiesen und kann für sich nicht 100% sorgen. Der (A) ist auch keine besondere Hilfe dabei. Auch Haustreppe, die bestiegen werden soll um nach draußen zu gelangen wird jetzt auch zum Problem.
Tochter der beiden will sie zu sich ins Haus nehmen um, um sie kümmern zu können.

Im Mietvertrag, der vor 8 Jahren zwischen (A/E) und (V) abgeschlossen wurde, steht, dass es nur nach alte Kündigungsregeln gekündigt werden kann (nach 5 Jahren Mietzeit – 6 Monaten Kündigungsfrist, nach 8 Jahren -9 und nach 10Jahren 12 Monaten).

(V) besteht darauf. Mit Recht?

Gilt es wirklich immer noch für die Verträge, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, oder gilt seit 01.01.2003 generell für alle Mietverträge dreimonatige Kündigungsfrist?

Ist der Gesundheitszustand des Mieters ein ”wichtiger” Grund nach §543 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung?

Danke!
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beitrge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigungsfrist beträgt (seit diesem Monat) für alle Mieter einheitlich drei Monate.
Der wichtige Grund für die fristlose Kündigung kann nur ein vertragswidriges Verhalten des Vermieters sein.
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