Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - geklebter Teppichboden - Ersatz / Renovierung bei Auszug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

geklebter Teppichboden - Ersatz / Renovierung bei Auszug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MaggieA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 08:34    Titel: geklebter Teppichboden - Ersatz / Renovierung bei Auszug Antworten mit Zitat

Vielleicht kann mir jemand helfen:

1. Ist es richtig, dass ein Mieter einen neuen Teppich verlangen kann, wenn der alte mindestens 10 Jahre gelegen hat. (Teppich ist geklebt, nicht schwimmend verlegt)? Gibt es einen Unterschied, ob der Vormieter bereits den Teppich z.B. 6 Jahre hatte und der jetzige Mieter den Teppich seit 5 Jahren hat (insgesamt also über 10 Jahre, jeder einzelne aber unter 10 Jahre)

2. Ist es richtig, dass der Mieter beim Auszug einen geklebten (im Gegensatz zum schwimmend verlegten) Teppich nicht auswechseln muss, wenn er ihn versaut hat? - z.B. weil ein geklebter Teppich zum Gebäude zählt? - Was kann ein Vermieter ggf. als Ersatz verlangen? (Reinigung durch Reinigungsfirma aussichtslos, dies hat der Mieter bereits versucht oder Wertminderung?)

3. Ist es richtig, dass ein MIeter den Vermieter auf Betrug verklagen kann, wenn der Vermieter der Ersatz des Teppiches fordert - dies aber bereits beim Vormieter getan hat, den Ersatz für den Teppich erhalten hat, den Teppich aber nicht ausgetauscht hat?

Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Viele Gruesse
        Nach oben
        Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
        FOC
        FDR-Mitglied
        FDR-Mitglied


        Anmeldungsdatum: 12.06.2005
        Beiträge: 671

        BeitragVerfasst am: 02.07.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

        Ich kann mir nicht vorstellen, dass (bzgl. der Fragestellung) es irgendeinen Unterschied macht, ob ein Teppich geklebt ist oder nicht. Auch die 10-Jahresfrist kann ich mir so nicht vorstellen - warum sollte ein Teppich, der noch "wie neu ist" vom VM ausgetauscht werden müssen?

        Tatsache ist, dass der VM einen mitvermieteten Teppich - so wie die Wohnung auch - in vertragsgemäßem Zustand halten muss. Davon ist er natürlich frei, wenn der Mieter diesen beschädigt (nicht "normal abnutzt").

        Wurde der Teppich vom Vormieter beschädigt und kann das der M beweisen (z.B. Übernahmeprotokoll), so muss der M nichts zahlen. Kann er das nicht, kommt er in die dumme Situation, dass er dem VM beweisen muss, dass nicht er den Schaden verursacht hat, weil der VM sonst davon ausgehen kann, dass der neue M den Teppich beschädigt hat und Ersatz vom M verlangen kann.

        Wurde der (leicht?) beschädigte Teppich übernommen und bei Einzug nicht moniert, kkönnte man das so deuten, dass der Mieter mit dem Teppich -so wie er war- zufrieden war und damit kein Anspruch auf Ausbesserung wegen dieses Schadens besteht..

        Beim Auszug wird der VM sicher nur den Zeitwert des Teppichs verlangen können, wenn der M ihn beschädigt hat - und der dürfte nach 10-15 Jahren ziemlich niedrig sein, wenn der Teppich sonst "normal abgenutzt wurde".
        _________________
        Herzliche Grüße
        FOC

        Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
        Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
        Nach oben
        Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
        Strider
        FDR-Mitglied
        FDR-Mitglied


        Anmeldungsdatum: 13.09.2004
        Beiträge: 11040

        BeitragVerfasst am: 02.07.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

        Einen Anspruch des Mieters auf Erneuerung des Teppich wenn eine Zeit abgelaufen ist gibt es nicht. Der Mieter kann nur Erneuerung bzw. Instandsetzung verlangen wenn der alte Teppich kaputt ist.
        Für Schäden die über das normale wohnen hinausgehen muss der Mieter aufkommen. Allerdings wird bei einen Teppich in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren angenommen. Das heisst wenn dieser Teppich älter ist muss der Mieter auch nichts bezahlen.

        Nein es ist kein Betrug, sonst würde ja auch jeder der z.B. eine Beule bei seinem Auto nicht ausbessert und dennoch Geld von der Versicherung kassiert Betrug begehen.
        Nach oben
        Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
        Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
        Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
        Seite 1 von 1

         
        Gehen Sie zu:  
        Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
        Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
        Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
        Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
        Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


        Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
        ©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.