Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann mir vielleicht jemand bei folgender Frage ein Rat geben.
Folgender Sachverhalt:
Ehepaar (A) und (E) wohnen in einer gemieteten 2-Zimmerwohnung.
Beide sind alt. Jetzt wird die (E), nach mehreren Anschlägen auf Hilfe des anderen angewiesen und kann für sich nicht 100% sorgen. Der (A) ist auch keine besondere Hilfe dabei. Auch Haustreppe, die bestiegen werden soll um nach draußen zu gelangen wird jetzt auch zum Problem.
Tochter der beiden will sie zu sich ins Haus nehmen um, um sie kümmern zu können.
Im Mietvertrag, der vor 8 Jahren zwischen (A/E) und (V) abgeschlossen wurde, steht, dass es nur nach alte Kündigungsregeln gekündigt werden kann (nach 5 Jahren Mietzeit – 6 Monaten Kündigungsfrist, nach 8 Jahren -9 und nach 10Jahren 12 Monaten).
(V) besteht darauf. Mit Recht?
Gilt es wirklich immer noch für die Verträge, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, oder gilt seit 01.01.2003 generell für alle Mietverträge dreimonatige Kündigungsfrist?
Ist der Gesundheitszustand des Mieters ein ”wichtiger” Grund nach §543 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beitrge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 02.07.05, 08:18 Titel:
Die Kündigungsfrist beträgt (seit diesem Monat) für alle Mieter einheitlich drei Monate.
Der wichtige Grund für die fristlose Kündigung kann nur ein vertragswidriges Verhalten des Vermieters sein.
Sie knnen keine Beitrge in dieses Forum schreiben. Sie knnen auf Beitrge in diesem Forum nicht antworten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht lschen. Sie knnen an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.