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Verfasst am: 02.07.05, 11:17 Titel: Gebäudeversicherung, Wasserschaden durch Abflussrohr
Durch einen extrem starken Gewitterregen war die Kanalisation überlastet. Dies führte zu einem Rückstau. Dadurch wurde in meinem Keller das Abflußrohr eines Waschbeckens aus der Wand gedrückt und der Keller überflutet (Wasserstand ca. 15 cm auf 125 qm).
Die Versicherung sagt nun, dass ein solcher Schaden durch die Versicherung von Elementarereignissen nicht versichert sei, da der Versicherungsfall nur eintrete, wenn das Wasser als Oberflächenwasser (z,B. über die Außentreppe des Kellers) in das Haus eindringe. Das Eindringen über ein Abflußrohr wegen Rückstaus in der Kanalisation sei kein Elementarereignis, obwohl es durch einen Wolkenbruch verursacht wurde.
Kann mir jemand sagen, wie Versicherungen in gleichen oder ähnlichen Fällen entschieden haben ?
Für eine Regulierung durch die Gebäudeversicherung sehe ich schwarz, da der Schaden innerhalb des Gebäudes ist. Über den Grund kann man streiten, aber s.o.
Das sollte durch die Hausratversicherung reguliert werden. Wobei die dann wieder fragen werden, warum die Rückschlagklappe zur Kanalisation usw. usw.
Aber Hausratversicherung, da würde ich ansetzen.
Uns hatte "Lothar" das Dach teilweise abgedeckt und es regnete dann rein.
Dach hat die Gebäudeversicherung gezahlt, die Wasserschäden die Hausrat.
und wieso soll es in der hausrtaversicherung bezahlt werden?
nennen sie bitte mal die passenden teile der versicherungsbedingungen...
oder war das einfach mal so ins blaue hineingeraten?
Zitat:
ns hatte "Lothar" das Dach teilweise abgedeckt und es regnete dann rein.
Dach hat die Gebäudeversicherung gezahlt, die Wasserschäden die Hausrat.
das ist ein völlig anderer sachverhalt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Bei der Gesellschaft, bvei der ich beschäftigt bin, sind Schäden durch Rückstau innerhalb der Gebäude- und auch Hausratversicherung über die Elementarschäden abgedeckt (ist als einzelne Position aufgeführt). Das nur am Rande, da sieht man nämlich wieder, wie sich die Leistungspakete so unterscheiden.
Ich kenne aber auch viele Gesellschaften, bei denen das so nicht versichert ist, sondern nur die Überschwemmung. Das scheint bei Ihrem Vertrag der Fall zu sein.
Am besten zur Sicherheit nochmal die Versicherungsbedingungen durchlesen. Die Elementarschäden sind gesondert aufgeführt.
Ist es wirklich nicht mitversichert, werden Sie auf dem Schaden wohl leider sitzenbleiben.
@janliese: Der Fall, den Sie geschildert haben, wird über die Gefahr "Sturm" abgesichert. Das ist etwas völlig anderes.
Außerdem: Hausrat=Mobiliar, Wohngebäude=fest mit dem Gebäude verbundene Teile. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Die Informationen von ihuehn treffen den Sachverhalt wohl am besten.
Der Schaden der die Hausratversicherung betrifft, ist nicht sehr groß, da es sich um Kellerräume handelt.
Problematisch ist der Gebäudeschaden, und der ist bei meiner Versicherung durch die Elementarschaden-Klausel nicht abgedeckt, da es sich nicht um eine Überschwemmung handelt.
Die Informationen von ihuehn treffen den Sachverhalt wohl am besten.
Der Schaden der die Hausratversicherung betrifft, ist nicht sehr groß, da es sich um Kellerräume handelt.
Problematisch ist der Gebäudeschaden, und der ist bei meiner Versicherung durch die Elementarschaden-Klausel nicht abgedeckt, da es sich nicht um eine Überschwemmung handelt.
Dann würde ich mich an Ihrer Stelle jetzt nicht noch weiter ärgern, sondern den Vertrag kündigen und woanders hingehen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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