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Verfasst am: 21.06.05, 10:26 Titel: Verbreitung von PolizeiInterna - gegen welches Gesetz ?
Mal angenommen man verbreitet im Internet Informationen über die Arbeit der Polizei.
Darum geht es detailiert um Ausrüstung, personelle Besetzung, Einsatztaktik etc.
und diese Informationen wären mühsam selbst zusammengetragen aus Funk, Fernsehen, Literatur, eigener Erfahrung (also keine Dienstgeheimnisse die gegen die Schweigepflicht verstossen!) und "Erzählungen" anderer ...
...gegen welches Gesetz verstösst sowas ?
Gibt es eines ?
Solche sensiblen Daten werden ungern veröffentlicht weil man die Arbeit der Polizei nicht gefährden will. Das kann ich nachvollziehen und habe es auch nicht vor.
Mich würde nur interessieren auf welcher Rechtsgrundlage das geschied; ist es eine Art "Ehrenkodex" oder gibt es dann so eine Gefahr der "inneren Sicherheit" etc...
Wenn nichts davon als NfD oder gar VS eingestuft ist, und es sich um frei zugängliche Daten handelt, die eh jeder nachlesen kann, sehe ich da keinen Verstoß gegen irgendein Gesetz.
Verfasst am: 21.06.05, 12:34 Titel: Re: Verbreitung von PolizeiInterna - gegen welches Gesetz ?
Rechtlaie hat folgendes geschrieben::
und diese Informationen wären mühsam selbst zusammengetragen aus Funk, Fernsehen, Literatur, eigener Erfahrung (also keine Dienstgeheimnisse die gegen die Schweigepflicht verstossen!) und "Erzählungen" anderer ...
...gegen welches Gesetz verstösst sowas ?
Mich würde nur interessieren auf welcher Rechtsgrundlage das geschied; ist es eine Art "Ehrenkodex" oder gibt es dann so eine Gefahr der "inneren Sicherheit" etc...
Dankeschön :-))
Das mit dem "Ehrenkodex" verstehe ich nicht, davon abgesehen...
Wenn die Informationsquellen öffentlich sind, mit "Funk" das ganz normale Radio gemeint ist (und nicht etwa ein Empfänger des Polizeifunks), dann ist das Veröffentlichen im Internet ja nicht mal was neues, sondern nur eine Sammlung von bereits Bekanntem.
Und das ist nicht verboten (bzw. gibt es evtl. Probleme mit dem Urheberrecht)
Ganz nebenbei: Setzt sich der Inhalt der Seite dann wirklich aus den o.g. Quellen zusammen, ist die Gefahr ohnehin sehr gering, daß tatsächlich sicherheitsrelevante Fragen besprochen werden. Einsätze dieser Größenordnung sind schlicht zu selten.
Ja, Quellen aus Funk und Fernsehen sollten unbedenklich sein.
Zudem aber auch interne Quellen und Informationen die aus eigener Infomationssammlung zugänglich wurden. Das kann durch Beobachtung oder Beteiligung am Einsatzgeschehen sein. Dadurch sind Kenntnisse möglich, die nicht in den Medien verbreitet werden.
Wie stehts mit u.a. einsatztaktischen Maßnahmen die zur Kenntnis gelangt sind und veröffenlicht werden ? Als blödes Beispiel: Polizisten verstecken sich bei der Observation gern im Briefkasten ... (ist saublöd, aber ich will ja nichts verraten )
Oder: " die Polizei setzt die und die (geheime) Überwachungstechnik ein ... " oder " Drogenfahnder erkannt man meisst am ..."
Sind solche Dinge allgemein VS oder werden als Gefährdung der Polizeiarbeit gehandelt ?
Na das kann ja ne lustige Seite werden, ich ahne böses.
Was soll das werden, ne zweite Indimedia oder eher was vernünftiges mit Hirn ?
Taktiken allgemein würde ich sagen gehören nicht auf eine öffentlich zugängliche Webseite, wenn viele davon auch schon seit den alten Römern bekannt sind
ich wiederhole mich gerne nochmal: ich habe nicht vor, solch eine Seite zu erstellen und die Polizeiarbeit zu gefährden.
Es gibt allerdings ein paar (seriöse) Seiten im Netz, die sich mit der Arbeit der Polizei befassen. In deren Foren kann man diskutieren.
Manchmal driftet ein Thema etwas ab und es werden "pikante" Dinge erzählt.
Die Forenbetreiber blocken dies dann ab, mit dem Hinweis man wolle die Polizeiarbeit nicht gefährden.
Mir ist bhekannt, dass Forenbetreiber Hausrecht haben und abblocken können was sie wollen.
Ich wollte lediglich wissen, ob sie das schlechte Gewissen plagt, oder ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die die Verbreitung solcher Informationen tatsächlich verbietet.
Das es regelrecht verboten ist, Belange der Bundeswehr und des Geheimdienstes zu propagieren, ist mir bekannt.
Bei z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst ist es nicht verboten über Mabnahmen, Ausrüstung und Einsatztaktik öffentlich zu reden (Patientendaten und Krankengeschichten mal ausgenommen).
Meine Frage war wie es nin mit Blenagen der Polizei steht ...
Und wie schon gesagt, ne einfache Infoseite mit Infos die man überall nachlesen kann ist kein Problem, alles was unter Tatiken fällt ist mit Vorsicht zu genießen und kann unter Umständen dicke Ohren geben.
Ist eben immer eine Gradwanderung, im Zweifelsfall eben mit dem jeweiligen Innenministerium abklären, bevor man hinterher eine verbraten bekommt.
alles was du legal auf irgendwelchen Seiten zusammengetragen hast und du nun zusammenschreibst, kann nicht verboten sein. An sensible Daten gelangst du so ja auch gar nicht. Sensible Daten wären z.B. personenbezogene Daten, VsnfD Sachen, Türcodes und solche Sachen. Da ich davon ausgehe, dass du sowas nicht weisst kannste eigentlich alles schreiben. Gibt ja auch zig legale Bücher über z.B. die SEK´s. Dort werden sogar Waffen und taktische Maßnahmen erläutert.
Tja, das ist alles logisch was ihr sagt, doch die rechtliche Grundlage scheint niemand zu kennen ...
Alle sagen dass es Sachen gibt die jeder kennt - die dürfen rezitiert werden.
Sensible Sachen besser nicht. Das könnte Ärger geben. Und auf welcher Grundlage ?
Was ist, wenn man die Informationen verbreitet - ohne die Quelle zu nennen ?
Ausserdem geht es ja nicht darum was ich allein weiss, sondern, wie gesagt, um Dinge die mir oder jedem anderen in irgendeinem Forum mal "herausrutschen können" ...
Naja, es ist erledigt. So richtig scheint es niemand zu wissen
Versuch doch mal ob Du in den Datenschutzgesetzen der Länder und des Bundes was darüber findest, könnte mir vorstellen, dass dies weiterhelfen könnte.
Verfasst am: 23.06.05, 21:27 Titel: Re: Verbreitung von PolizeiInterna - gegen welches Gesetz ?
Zitat:
Mal angenommen man verbreitet im Internet Informationen über die Arbeit der Polizei.
Darum geht es detailiert um Ausrüstung, personelle Besetzung, Einsatztaktik etc.
und diese Informationen wären mühsam selbst zusammengetragen aus Funk, Fernsehen, Literatur, eigener Erfahrung (also keine Dienstgeheimnisse die gegen die Schweigepflicht verstossen!) und "Erzählungen" anderer ...
...gegen welches Gesetz verstösst sowas ?
Gibt es eines ?
Das verstößt gegen kein Gesetz. Allerdings bezweifel ich, daß man solch eine Website als seriös bezeichnen könnte. Insbesondere bezeifel ich, daß dann alles stimmt, was dort mühsam zusammengetragen wurde.
Man sollte nicht alles glauben was man in Büchern liest, im Funk hört, und erst recht nicht das, was man im Fernsehen sieht.
Polizeibeamte selber dürfen das allerdings nicht so ohne weiteres. Grundsätzlich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt insbesondere auch für Einsatztatiken, und auch dann, wenn diese schon seit 2000 Jahren praktiziert werden. Es gibt nämlich Leute, die diese Taktiken dennoch nicht kennen.
Bei Nichtbeachtung könnte ein Pflichtenverstoß (Beamtenrecht) vorliegen, der unter Umständen disziplinar geahndet wird.
Tatsächlich ist es jedoch auch so, daß die Polizei ein Interesse daran hat, sich in der Öffentlichkeit darzustellen.
Gelegendlich kommt es mir vor, als wenn das das Hauptinteresse der Polizei ist.
Deshalb sind die vorgesetzten Stellen wohl großzügig mit der Erteilung von Ausnahmen.
Unabhängig von der Strafbarkeit könnte die Polizeibehörde den "Täter" unter Umständen per Gerichtsverfügung an der Verbreitung seiner Erkenntnisse hindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Polizei besteht. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
wie gesagt, es geht nicht um eine Seite die sich ausschliesslich mit interna befasst ... es geht auch nicht um Dinge aus ausschliesslich aus Funk und Fernsehen geholt sind ... es geht um eine bestehende Seite von Polizeifreunden und einem Forum darin in dem sich regelmässig Polizeifreunde, Interessierte und Polizisten austauschen.
Dabei kommt es hin und wieder vor dass man in sensible Themen abschweift. Das wird nicht gern gesehen und unterbunden.
Daher mein Frage, gegen welches Gesetz die Verbreitung solcher seriöser Weisheiten verstösst.
Wie gesagt, einzelne Informationen in einem großen, ansonsten harmlosem Forum.
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