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Vermieter A hat mehrere Wohnungen, die er gern an Monteure für mehr als 3 Monate vermieten möchte. Was muss er genau dabei beachten, damit man ihn nicht vorwerfen kann, dass es sich hierbei um kurzfristige gewerbliche Vermietung handelt (im sinne einer Zweckentfremdung)?
Wo kann A sämtliche Regeln/Gesetze zur Vermietung von Wohnungen nachlesen?
Darf er den Mietspiegel überschreiten weil die Wohnungen frisch renoviert worden sind?
Kann die Hausverwaltung ihn dazu zwingen ein spezielles Türschloß einbauen zu lassen, so dass die Schlüssel nur mit Genehmigung nachzumachen sind?
Kann die Hausverwaltung a dazu zwingen die persönlichen Daten der Mieter nicht nur an ihn, sondern auch an den Beirat preiszugeben, oder verstößt es gegen den Datenschutz usw.?
Handelt es sich beim Vermieter um den Hauptmieter der Wohnungen, also jemanden, der untervermietet?
Handelt es sich bei den Objekten um Eigentumswohnungen einer WEG ?
Bei Neuvermietungen spielt der Mietspiegel fast keine Rolle. Wegen der kurzen Mietzeiten wird man darauf eh kaum Bezug nehmen können, da der Verschleiß recht hoch sein wird. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Dr Vermieter ist Eigentümer also Hauptvermieter.
Es handelt es sich um Eigentumswohnungen einer WEG.
Hoffentlich kann Jemand alle gestellten Fragen beantworten.
Alles Gesetze die bei Mietverträgen Anwendung finden kann man im BGB nachlesen. Dies ist zu finden unter dejure.org
Sollen die Monteure das schlafen oder arbeiten?
Weil nur wohnen ist ein Wohnmietvertrag mit allen daraus resultierenden Pflichten und Rechten für den Mieter. Sprich es gilt hier dann insbesondere der Kündigungsschutz und das bedeutet das der VM die Monteure nur kündigen kann wenn se eine Miete mehr zahlen oder er Eigenbedarf anmeldet (was bei mehreren Wohnungen wohl kaum durchzusetzen sein dürfte). Dies würde bei eine Gewerbemietvertrag natürlich entfallen da diese wesentlich freier zu vereinbaren sind.
Ein Gewerbemietvertrag kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht da hier Wohnraum vermietet werden soll. Zumal ein Gewerbebetrieb in einer Eigentumswohnung zu Schwierigkeiten mit den anderen Eigentümern bzw. den Behörden führen kann. Wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt darf dort dann kein Gewerbe betrieben werden, das gibt dann Mecker mit den Behörden. Darf ein Gewerbe geführt werden und dieses führt zu Lärm wegen dem Publikumsverkehr, dann können die anderen Mieter im Haus (die schon vor dem Gewerbe dort wohnen) die Miete mindern. Was zur Folge hat das sich deren VM an den VM des Gewerbes wendet und von diesem die Minderung einklagt.
Es gibt auch noch etwas wie eine Eigentümersatzung (Teilungserklärung?) - die sollte man auch lesen (wegen Infos an Beirat und Schlössern) _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten!
Bisher hat A nur normale Mietverträge abgeschlossen und keine gewerbliche, da die Wohnungen nur zum schlafen und wohnen benutzt werden.
Ich weiß aber immer noch nicht genau was A alles beachten muss und wo genau ich es nachlesen kann.
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