Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bausparvertrag "Wohnwirtschaftliche Verwendung"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bausparvertrag "Wohnwirtschaftliche Verwendung"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
missmarple
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 21:37    Titel: Bausparvertrag "Wohnwirtschaftliche Verwendung" Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann hat im August 1996 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser ist nun zuteilungsreif. Da sich die Bedingungen von damals zu heute - wir wollten damals gerne bauen - grundlegend geändert haben, haben wir in einem Schreiben an die
Bausparkasse (Xyz) ein Kreuz bei "Keine wohnwirtschaftliche Verwendung" gemacht und diese zurückgeschickt.

Nun kam heute ein weiteres Schreiben, in dem er nochmals aufgefordert wird, anzukreuzen, ob die wohnwirtschaftliche Verwendung bei uns Anwendung findet oder nicht. Wir möchten zwar das Zimmer der Tochter dieses Jahr noch renovieren und neue Möbel reinstellen aber mehr eigentlilch nicht. Und einen Urlaub in die Türkei damit finanzieren..

Nun stellt sich uns die Frage, ob die gewährte Wohnungbauprämien bzw. die Arbeitnehmersparzulage von Finanzamt zurückgefordert werden.

In dem Schreiben steht nur, das diese zurückgezahlt werden müssen, sofern die 7-jährige Bindungsfrist noch nicht angelaufen ist. Wäre sie in unserem Fall aber:
08-1996 bis 07-2005 = 8 Jahre 11 Monate.

Ist dies so richtig oder sehe ich das falsch? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Liebe Grüße
missmarple
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Speedyydelphin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

nach meinem Stand hat die Bank da leider Recht!
Selbst wenn ihr das Zimmer renovieren und einrichten würdet, dürfte man das Geld dafür nicht anrechnen

Mit Bauspardarlehen und Zulagen finanzierbar sind nur "feste Einrichtungen" wie Neubau, Einbaumöbel, Anbau... eben alles was fest verankert wird und um es leicht zu beschreiben halt mit "bau" im Wort, wie zum Beispiel die Ein"bau"küche
So habe ich es beim Bausparseminar der Sparkassen (LBS) gelernt

Ausgezahlt werden für andere Zwecke darf dann dementsprechend nur der eingezahlte Betrag, den darf die BAnk auch nicht verwähren

LG
Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.