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Verfasst am: 02.07.05, 22:12 Titel: Querdenkerfrage: Kann akad. Grad "zurückgegeben" w
Hallo,
mal eine Querdenkerfrage:
Kann ein rechtmäßig erworbener akademischer Grad "zurückgegeben" werden oder ist so etwas rechtlich nicht vorgesehen?
Ich meine jetzt nicht, einfach auf das Führen des Grades zu verzichten oder die Urkunde zu vernichten usw., sondern den Grad rechtsgültig "zurückgeben", so dass ein Führen desselben im Weiteren strafbar wäre. Etwa ähnlich, wie man seine Fahrerlaubnis rechtsgültig abgeben kann.
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