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habe vorgestern einen Rückforderungsbescheid bekommen, über den gesamte Bewilligungszeitraum 04. Soll heißen: Alles muss zurückgezahlt werden.
Vorausgegangen war natürlich der Antrag der bewilligt wurde und auch die Auszahlung.
Nach Ende des Studiums bekam ich dann Post, dass durch einen Datenabgleich der Verdacht bestünde, ich hötte falsche Angaben gemacht. Daraufhin suchte ich alle Konten zum Tage der Antragsstellung zusammen. Dabei stellte sich eines heraus:
Am Tage der Antragsstellung erhielt ich eine Steuerrückzahlung, die mich über den Freibetrag hob. Da ich am Tage des Ausfüllens noch gar nichts von der Rückzahlung wusste, konnte ich diese ja auch schlecht angeben.
Ich habe also alle Kontoauszüge der vorigen 2 und folgenden 2 Monate beigelegt, um zu erklären, dass ich am Tage der ANtragsstellung erst von der Rückzahlung erfahren habe und diese mich kurzzeitig über den Freibetrag hob. Nachweislich ist es auch nur in einem Zeitraum von ca. 1 Woche der Fall. ANsonsten ist meine Anspruch fölilig korrekt gewesen.
Jetzt fordert man von mir die komplette Rückzahlung innerhalb von 4 Wochen.
Kann ich irgendwas unternehmen, dass der Antrag unter Berücksichtigung dieser blöden Steuerrückzahlung nochmals geprüft wird? Den kompletten Betrag kann ich auch mit viel Mühe nicht sofort zurückzahlen.
Das Bafög-rechner-Forum konnte mir bisweilen auch nicht weiterhelfen...
man muss jede änderung der einkommens- oder vermögensverhältnisse sofort dem amt mitteilen. das ist dem antrag auf bafög auch mehrmals zu entnehmen!
hättest du das auch getan, würden die jetzt auh nicht so reagieren.
Versteh nicht so ganz, weshalb du die Rückforderung angreifst. Die Vss´en für Bafög lagen bei dir eben nicht vor und deshalb die Rückforderung.
Die Tatsache, dass du bei Antragstellung noch nichts davon wusstest, ist für die Rückforderung doch gar nicht relevant. Sei froh, wenn die dir kein Strafverfahren anhängen. Dies wäre möglich, wenn du schon bei Antragstellung von der Steuerrückzahlung gewusst hättest. Das scheint dir bisher ja auch keiner zu unterstellen.
Naja nun - es ist schon eine extrem blöde Überschneidung, wenn man guten Gewissens einen Antrag stellt, der aber bei der Bearbeitung durch den Sachbearbeiter schon längst unten durch ist - Noch dazu, weil es lediglich drei Tage sind, an denen durch die Rückzahlung der Freibetrag überschritten wird. Ansonsten ist halt alles in Ordnung (Die Angabe über die Vermögensverhältnisse sind also eigentlich richtig - bis auf die Rückzahlung - die beim Durchwühlen der Kontoauszüge auch am Monatsende nicht einmal aufgefallen ist)
Egal - Das Recht scheint immer bei denen zu sein, die richtig auf die scheiße haun´...
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