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Wochenende im Hotel

 
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minimiri
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 17:08    Titel: Wochenende im Hotel Antworten mit Zitat

Hallo Winken

Dürfen zwei Minderjährige (beide 17 - werden im April bzw. Juni 1Cool alleine im Hotel einchecken und ein Wochenende dort verbringen?
Wenn nein - mit Einverständniserklärung und Unterschrift der Eltern?

Vielen Dank schon mal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:23    Titel: Re: Wochenende im Hotel Antworten mit Zitat

Ich schätze mal, es geht nur mit einer Einverstädniserklärung der Eltern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.10.04, 15:09    Titel: Re: Wochenende im Hotel Antworten mit Zitat

Ja, dürfen sie. Mit Einverständiserklärung ist aber sicherer, weil keiner der Beiden voll geschäftsfähig ist, also den "Mietvertrag" nicht voll rechtsgültig abschliessen können.

"Moralische Aspekte" (Doppelzimmer) spielen keine Rolle.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.10.04, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich ist kein Hotelbesitzer verpflichtet, euch aufzunehmen.

Aber wenn ihr die Einverständniserklärung von Euren Eltern habt, seid ihr überhaupt erst in der Lage, rechtlich bindend ein Zimmer zu mieten. Als 17jährige seid ihr nur beschränkt geschäftsfähig. Alles, was ihr an Verträgen schließt (und über das Taschengeld hinaus geht...), ist "schwebend unwirksam" und wird unwirksam, wenn Eure Eltern nicht zustimmen. Deshalb wollen viele Hoteliers keine minderjährigen Gäste.

Am einfachsten ist, wenn Eure Eltern für Euch das Zimmer buchen - dann kann gar nix schiefgehen...
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minimiri
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

... aber geht das in Ordnung, wenn die Eltern das Zimmer buchen und zwei Minderjährige dann ALLEIN anreisen? Kommt es nur auf die Geschäftsfähigkeit bei der Buchung an?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon gesagt, ja. Wenn beide 17 sind ist da kein strafrechtliches Problem (wegen der gemeinsamen Übernachtung). Anders wäre es wenn eine(r) unter 14 wäre.

Es geht nur um die Geschäftsfähigkeit
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