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Die Mieter leisten nach Absprache mit dem Vermieter 400 Stunden Arbeit bei der Renovierung einer Wohnung vor Einzug. Durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter über den Beginn von Mietzahlungen, leisten die Mieter die erste Mietzahlung erst zu beginn des zweiten Mietmonats. Der Vermieter erteilt ein Hausverbot(!) und behauptet es bestünde kein Mietverhältnis. Es besteht ein gültiger Mietvertrag.
Ist sowas statthaft ? Das hiese ja auch eine Wohnungsräumung ?
Danke für Hinweise.
Die Mieter leisten nach Absprache mit dem Vermieter 400 Stunden Arbeit bei der Renovierung einer Wohnung vor Einzug. Durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter über den Beginn von Mietzahlungen, leisten die Mieter die erste Mietzahlung erst zu beginn des zweiten Mietmonats. Der Vermieter erteilt ein Hausverbot(!) und behauptet es bestünde kein Mietverhältnis. Es besteht ein gültiger Mietvertrag.
Ist sowas statthaft ? Das hiese ja auch eine Wohnungsräumung ?
Danke für Hinweise.
Die Mieter haben also ca 50 Tage (a 8 Stunden) nichts anderes getan ausser die Wohnung renoviert, oder war dies ein Schreibfehler und es waren 5 Tage(40Stunden)?
Der MV bleibt erhalten, allerdings haben sich die Mieter durch die verspätete Zahlung in Verzug gebracht.
Diesen Verzug muss der VM schriftlich anmahnen,...
Erst bei 2 Wohnungsmieten Rückstand hätte dieser eine fristlose Kündigung aussprechen können.
Allerdings müssen die Mieter dem Vermieter die verspätete Miete verzinsen.
Ein Hausverbot kann der Vermieter eh nicht verhängen da er die Wohnung vermietet hat, und eher ein Mieter dem Vermieter (Wohnungsbezogen) eines erteilen kann.
Das Hausverbot ist also ungültig. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
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