Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hausverbot ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hausverbot ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:51    Titel: Hausverbot ? Antworten mit Zitat

Die Mieter leisten nach Absprache mit dem Vermieter 400 Stunden Arbeit bei der Renovierung einer Wohnung vor Einzug. Durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter über den Beginn von Mietzahlungen, leisten die Mieter die erste Mietzahlung erst zu beginn des zweiten Mietmonats. Der Vermieter erteilt ein Hausverbot(!) und behauptet es bestünde kein Mietverhältnis. Es besteht ein gültiger Mietvertrag.
Ist sowas statthaft ? Das hiese ja auch eine Wohnungsräumung ?
Danke für Hinweise.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:08    Titel: Re: Hausverbot ? Antworten mit Zitat

chris46 hat folgendes geschrieben::
Die Mieter leisten nach Absprache mit dem Vermieter 400 Stunden Arbeit bei der Renovierung einer Wohnung vor Einzug. Durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter über den Beginn von Mietzahlungen, leisten die Mieter die erste Mietzahlung erst zu beginn des zweiten Mietmonats. Der Vermieter erteilt ein Hausverbot(!) und behauptet es bestünde kein Mietverhältnis. Es besteht ein gültiger Mietvertrag.
Ist sowas statthaft ? Das hiese ja auch eine Wohnungsräumung ?
Danke für Hinweise.

Die Mieter haben also ca 50 Tage (a 8 Stunden) nichts anderes getan ausser die Wohnung renoviert, oder war dies ein Schreibfehler und es waren 5 Tage(40Stunden)?

Der MV bleibt erhalten, allerdings haben sich die Mieter durch die verspätete Zahlung in Verzug gebracht.
Diesen Verzug muss der VM schriftlich anmahnen,...
Erst bei 2 Wohnungsmieten Rückstand hätte dieser eine fristlose Kündigung aussprechen können.

Allerdings müssen die Mieter dem Vermieter die verspätete Miete verzinsen.

Ein Hausverbot kann der Vermieter eh nicht verhängen da er die Wohnung vermietet hat, und eher ein Mieter dem Vermieter (Wohnungsbezogen) eines erteilen kann.
Das Hausverbot ist also ungültig.
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so geht das natürlich nicht.

Wenn ein Mietvertrag unterzeichnet wurde, kann der VM auch bei Zahlungsverzug nicht selbst "räumen". Er braucht dazu ein gerichtliches Urteil.

Wenn der VM Dich nicht in Deine Wohnung läßt, kannst du eine einstweilige Verfügung am Amtsgericht erwirken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.