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Vor ca. 4 Wochen ging die Videoüberwachung kaputt, die im Mietvertrag verankert ist und ein wichtiger Faktor dieser Wohnung. Nachdem nach mehrfachem Anrufen der Hausverwaltung endlich ein Elektriker da war dachte man schon, dass endlich was passiert. Doch auf Anrufe wird man nur vertröstet oder die betreffenden Personen lassen sich verleugnen, rufen auch nicht zurück. Weiterhin befindet sich seit dem Einzug vor 6 Monaten ein Loch (für eine Steckdose oder ähnliches) in der Wand, das bis heute noch nicht behoben wurde, obwohl es im Übergabeprotokoll steht.
Damit deutlich wird, dass es uns erst ist, wollen wir die Miete mindern.
Nun die Frage: Wieviel kann man da abziehen, und funktioniert das auch rückwirkend?
Die Videoüberwachung würde ich gleichsetzen mit einer Gegensprechanlage, dafür können Sie eine Mietminderung zwischen 1% - 6% (wurde von den Gerichten unterschiedlich entschieden) geltend machen.
Wenn man das Loch in der Wand, welches für eine Steckdose vorgesehen ist, mit einer "defekten Steckdose" gleichsetzt, kann man dafür eine Mietminderung von 0,5% geltend machen.
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