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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 24.06.05, 16:14 Titel: Streit/Vergleichswert |
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Hallo, mal eine Frage.
was ein Streitwert ist und wie sich hieraus die Anwaltsgebühren berechnen, ist mir halbwegs klar.
Aber wie errechnet sich das aus einem Vergleichswert?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 25.06.05, 11:04 Titel: |
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Die Frage ist ziemlich unverständlich? |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 25.06.05, 13:55 Titel: Re: Streit/Vergleichswert |
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det11 hat folgendes geschrieben:: | Hallo, mal eine Frage.
was ein Streitwert ist und wie sich hieraus die Anwaltsgebühren berechnen, ist mir halbwegs klar.
Aber wie errechnet sich das aus einem Vergleichswert?
Gruss det11 |
Der Gegenstandswert eines Vergieiches errechnet sich aus dem Wert sämtlicher Ansprüche, die in den Vergleich einbezogen worden sind. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 26.06.05, 14:40 Titel: |
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ja, soweit klar.
ich fangs mal anders an :
wenn bei einem Verfahren ein Vergleich geschlossen wird, wird ein Streitwert festgesetzt, in diesem fiktiven Fall wurde zusätzlich ein Vergleichswert festgesetzt.
Angenommen der Strietwert wäre 300€ und der Vergleichswert wäre das 10-fache.
Wie würde sich hieraus die Anwaltsgebühr errechnen ?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 26.06.05, 18:00 Titel: |
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Wie kann denn der Vergleichswert den Streitwert übersteigen?
In der Regel läuft es doch so, daß z.B. der K auf 10.000 EUR klagt, sich mit dem B auf 5.000 EUR vergleicht und sich die Gebühren aus dem ursprünglichen Streitwert (der durch den Vergleich ja nicht geändert wird) berechnen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 27.06.05, 05:53 Titel: |
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In diesem Verfahren wurde ein weiteres Verfahren gleich mitverhandelt.
Aber die Gebührenhöhe weiss keiner ?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.06.05, 10:28 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Wie kann denn der Vergleichswert den Streitwert übersteigen?
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Wenn andere, nicht streitgegenständliche Dinge "mit verglichen" werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 29.06.05, 06:01 Titel: |
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Ja, und wie hoch ist die Vergütung ?
Weiss keiner ?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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RA Mittig FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30.06.05, 10:06 Titel: |
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also wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe:
Die Berechnung der Vergleichs- Einigungsgebühr errechnet sich aus dem höheren (Vergleichs-)Wert.
Die übrigen Gebühren (Verfahrens- Terminsgebühr) hingegen richten sich nach dem niedrigeren Wert.
Hinzu kommen Auslagen pp. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 30.06.05, 11:22 Titel: |
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und wieviel verdient dann ein Anwalt daran?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Hugo2000 Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 04.07.05, 08:57 Titel: |
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det11 hat folgendes geschrieben:: | und wieviel verdient dann ein Anwalt daran?
Gruss det11 |
Möglicherweise hilft das weiter:
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/zpo2004/Vorlesung/kosten.htm
Meine Zusatzfrage wäre, wie eigentlich ein strittiger Streitwert (klagende Seite oder auch Anwälte können doch Streiwerte nicht einfach festlegen, sie verdienen doch daran!) bestimmt wird? |
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