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Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 04.07.05, 12:35 Titel: Antrag auf Abschluss des Verfahrens ?
Hallo und guten Tag :
...eine wahrscheinlich ziemlich dämliche Frage (sorry dafür ) , trotzdem für mich nicht uninteressant :
angenommen, eine Unternehmung reicht Klage gegen einen säumigen Schuldner/Zahler ein und nehmen wir weiter an, es sei beim Amtsgericht. Dem Antrag auf schriftliches verfahren wird stattgegeben und nun schreiben sich beide Parteien fleissig Stellungnahmen hin und her.... möglicherweise findet nun nach einer Weile die klagende Partei, die Katze drehe sich im Kreis und weitere Stellungnahmen wären nur noch Verweise auf bereits frühere Schreiben der klagenden Partei, da sie da schon ausgiebig Stellung bezogen hat. Gibt es also eine Möglichkeit (ausser "einfach" frühere Schreiben zu kopieren ) und ohne gegen Regeln zu verstossen ( und rechtliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen ) eine Art Antrag zu stellen, die Beweisaufnahme bzw das Stellungnahmen hin und hergeschicke zu beenden ? Oder kann das nur das Gericht (was ja auch einsehbare Gründe hätte......)
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