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Auflösung Vertrag mit fester Laufzeit

 
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ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:11    Titel: Auflösung Vertrag mit fester Laufzeit Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Stiefmutter und zwei leibliche Kinder haben geimeinsam vom verstorbenen Vater geerbt. Nun weigert sich die Bank einen hohen Betrag auszuzahlen, da die Vertragslaufzeit noch bis 30.06.2006 läuft. Das Geld wurde vom Vater fest angelegt. Können die Erben auf Auszahlung bestehen? Ist Tod kein Sonderkündigungsrecht?
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Tod löst grds. bei derartigen (? mal normale Darlehnesverträge unterstellt) Verträgen grds. kein Sonderkündigungsrecht aus. Die Erben treten in den Vertrag zu bestehenden Bedingungen ein.

Weshalb sollte das auch anders sein?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Liegt es im ermessen der Bank, die Zinsverträge aufzulössen und den Erben das Geld auszubezahlen? Sonst verärgert man evtl. den Neukunden!!!!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

ab0409 hat folgendes geschrieben::
Liegt es im ermessen der Bank, die Zinsverträge aufzulössen und den Erben das Geld auszubezahlen? Sonst verärgert man evtl. den Neukunden!!!!


Einvernehmlich können die Parteien (fast) immer die einmal geschlossenen Verträge wieder aufheben.
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ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:53    Titel: Nachtrag! Antworten mit Zitat

Bei Abschluß des Vertrages wurde auf dem Formular handschriftlich vermerkt. Auflösung nach TOD vereinbart. Nun ist bei der Bank angeblich nicht´s mehr bekannt.
Da müssen die Personen wohl einen Anwalt einschalten , oder?
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Frap
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei Abschluß des Vertrages wurde auf dem Formular handschriftlich vermerkt. Auflösung nach TOD vereinbart. Nun ist bei der Bank angeblich nicht´s mehr bekannt.


Das wurde auf der Kontoeröffnung vermerkt? Die Bank hat doch das Original, somit müsste die doch davon wissen.

Ihr Problem ist, dass Sie die relevanten Infos nicht gleich am Anfang offengelegt haben. Wie wollen Sie kompetente Hilfe bekommen, wenn sie keine Angaben herausgeben. Also: Sagen Sie uns mal, was wo steht und mit welcher Begründung die Bank sich weigert.

Alternativ wenden Sie sich an den Hellseher ihres Vertrauens.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Frap"]
Zitat:
Ihr Problem ist, dass Sie die relevanten Infos nicht gleich am Anfang offengelegt haben. Wie wollen Sie kompetente Hilfe bekommen, wenn sie keine Angaben herausgeben. Also: Sagen Sie uns mal, was wo steht und mit welcher Begründung die Bank sich weigert.

Alternativ wenden Sie sich an den Hellseher ihres Vertrauens.


Welches Pferd hat Sie den geritten, daß Sie so was unlogisches ins Internet setzen. Lassen Sie doch einfach Ihren unnötigen Kommentar, wenn Sie überhaupt keine Ahnung haben. Man kann ja mal etwas vergessen und dies nachträglich noch ergänzen. Nobody is Perfect. Vor allem nicht Sie. Also belästigen Sie Leute nicht mit Ihren Mist. Böse Ausrufezeichen
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie so auf den Beitrag von Leuten reagieren die Ihnen helfen wollen, würde ich Ihnen einfach vorschlagen Sie bemühen doch einen Anwalt.

Ich hoffe für Sie, dass Sie eine Rechtschutzversicherung haben die Ihnen jede gesetzliche Auseinandersetzung durch alle Instanzen durch finanziert, denn die Bank hat hierzu das Geld und auch die Zeit (deutsche Mühlen mal langsam, sehr langsam).

Vielleicht hift ihnen ja dieser Wink mit dem Zaunpfahl.

Vielleicht ist dies aber auch ein Kommentar/eine Hilfe die Ihnen nicht gefällt oder die Sie nicht hören wollen und wofür sie mich auch beschimpfen!
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ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso einen Anwalt? Die Bank hat bereits die Auszahlung zugestanden und zahlt aus. Und was das beste ist, daß habe ich ganz alleine erreicht. Hier schreiben ja nur Juristen rein, die zu viel Zeit haben, weil sie keine Mandate besitzen. Aber, wenn wundert es........
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