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gesamter Kaskobeitrag wegen Wagniswegfall zu zahlen

 
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michl6
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 08:25    Titel: gesamter Kaskobeitrag wegen Wagniswegfall zu zahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

wollte noch einmal kurz geklärt haben wie es sich bei einer KfZ-Kasko Versicherung mit dem "§6a Wagniswegfall" verhält:
Zitat:"Fällt in der Fahrzeugversicherung das Wagnis infolge eines zu ersetzenden Schadens weg, so gebührt dem Versicherer der Beitrag für das laufende Versicherungsjahr oder die vereinbarte kürzere Vertragsdauer"
Nachzulesen z.B. hier: http://www.martinkaiser-online.de/Service/Allgemeine_Bedingungen_fur_die/allgemeine_bedingungen_fur_die.html

Beispiel:

Fahrzeug wird im März zugelassen und versichert mit Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko. Nach 2 Monaten (Mai) wird das Fahrzeug gestohlen und daraufhin abgemeldet und Diebstahl-Anzeige bei Polizei und Versicherung gestellt. Nach weitern 8 Wochen wird von der Versicherung mitgeteilt das der Versicherungsvertrag zum Abmeldedatum gelöscht wird und der restliche Haftpflichtbeitrag zurückgezahlt wird.
Der restliche Beitrag für das Versicherungsjahr für die Kaskoversicherung wird Aufgrund des oben genannten Paragraphem dem Versicherer vollständig gezahlt und der Versicherungsnehmer erhält keine weitere Beitragsrückzahlung.

Hat laut dieser Klausel der Versicherungsnehmer keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung des kompletten Versicherungsbetrages?

Kleines Rechenbeispiel: Versicherungsbeitrag (inkl. Haftpflicht und Kasko) ca. 1300€; zurückzuzahlender Haftpflichtbeitrag ca. 280€ verbleibender Kasko-Beitrag 1020€

Das heißt alleine vom Versicherungsbeitrag hat der Versicherungsnehmer einen Verlust von 1020€!

Kann der Absatz 3 so verstanden werden, wenn der Versicherungsnehmer wieder ein Fahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert, dass der verbleibende Kasko-Betrag vollständig in der Beitragsberechung mit berücksichtigt wird?
Was wird unter Versicherungsjahr verstanden? Die Zeitspanne von z.B. März - März oder von März bis Dezember?
Ist diese Klausel Normalität bei den Versicherungsgesellschaften oder trifft dies nur bestimmte Gesellschaften?

Vielen Dank im Voraus für die zahlreichen Antworten

Michael
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ihuehn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Als bei "meiner" Gesellschaft wird auch in Kasko nach Kurztarif abgerechnet. Meldet man ein Ersatzfahrzeug an, wird tagegenau (p. r. t.) berechnet.

Nach den Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen wäre dies so auch möglich. Gibt es kein Ersatzfahrzeug, bekäme man auch keinen Beitrag wieder.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
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