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Hallo!
Zum vieldiskutierten Thema Kabelnutzung in Mietwohnungen und Umstellung auf DBTV moechte ich folgenden allgemeinen Fall schildern:
Ein Mieter wohnt z.B. seit 1991 in einer Mietwhg.
Bezuegl. „TV“ sei im MV (1991) folgendes geregelt:
[abgekuerzt hier §15 MV] der Mieter habe die Errichtung / die Baumassnahme eines Kabelanschlusses zu dulden;
„…etwa enstehende Betriebskosten derartiger Empfangsanlagen hat der Mieter auf der Basis monatlicher Vorauszahlungen mit jaehrl. Abrechnung durch den Vermieter anteilig neben der Miete zu tragen…“;
mit Hinweis auf „§ 3 Mieterhoehungsgesetz…“ zu „nicht preisgebundenen Whgn.“ und „§ 11 der Zweiten Berechnungsverordnung…“ zu „preisgebundenen Whgn.“ verpflichtet sich der Mieter, „…infolge der Wertverbesserungsmassnahmen…“ Mieterhoehungen zu leisten und „…die monatl. Gebuehren der Post [ist jetzt Kabelgesellschaft ish] an den Vermieter zu zahlen.“
Sieben Jahre spaeter (1998) wird der Breitbandkabekanschluss gelegt, es werden je Whg. monatl. 17,50DM Nutzungsgebuehr faellig, die der VM mit der Mietzahlung monatl. eintreibt.
Der VM hat in einem allgemeinen Schreiben an alle Mieter ueber die Massnahme aufgeklaert. Er weist auch darauf hin: „Die monatl. Nutzungsgebuehr wird Bestandteil d. NK, d.h. Ihre Miete steigt um monatl. 17,50DM…“
*Eine Aenderung im MV wurde nicht vorgenommen .
*Es wurden keine Einzelvertraege m. d. Kabelanbieter abgeschlossen.
Nun moechte mind. ein Mieter auf DBTV umsteigen, denn neben den heutigen 14-17Euro(?) Kabelgebuehren kommen demnaechst noch zusaetzl. Gebuehren fuer die digitale Uebertragung hinzu .
Ausserdem: Kabelfernsehen war mal modern, heute werden Mieter mit Knebelvertraegen ueber den MV an alte Technik und hohen Gebuehren gebunden , digital hin oder her.
Was ist hier jetzt wirklich passiert:
a)Hat der VM den MV damals einseitig muendl. geaendert (er band die Nutzungsgebuehr des Kabels nachtraeglich in die NK ein, s.o.)?
b)Waren die Mieter damals verpflichtet, die monatl. Nutzungsgebuehren hinzunehmen oder haetten sie ablehnen koennen?
c)Haette es einer MV-Aenderung bedurft, um die Kabelnutzung an den Mietvertrag zu binden? Achtung: Klausel im MV beachten !!! (s.o.)
d)Kann ein Mieter heute die Zahlung d. Nutzungsgebuehr (gfls. mit einer fristgerechten Kuendigung der Kabelnutzung) einstellen (Stichwort DBTV)?
e)Kann sich der VM erfolgreich auf eine Art "Gewohnheitsrecht" berufen?
Vielen Dank in Voraus!
Gruss Thomas
Was ist hier jetzt wirklich passiert:
a)Hat der VM den MV damals einseitig muendl. geaendert (er band die Nutzungsgebuehr des Kabels nachtraeglich in die NK ein, s.o.)?
b)Waren die Mieter damals verpflichtet, die monatl. Nutzungsgebuehren hinzunehmen oder haetten sie ablehnen koennen?
c)Haette es einer MV-Aenderung bedurft, um die Kabelnutzung an den Mietvertrag zu binden? Achtung: Klausel im MV beachten !!! (s.o.)
d)Kann ein Mieter heute die Zahlung d. Nutzungsgebuehr (gfls. mit einer fristgerechten Kuendigung der Kabelnutzung) einstellen (Stichwort DBTV)?
e)Kann sich der VM erfolgreich auf eine Art "Gewohnheitsrecht" berufen?
a) ja hat er damit getan
b) sie hätten dem widersprechen können
c) nein, da man davon ausgehen kann, das in all der Zeil kein Widerspruch kam, eine stillschweigende Übereinkunft getroffen wurde (die Mieter haben die Änderung akzeptiert)
d) Das ist die bessere Frage...! Kann ich leider nicht beantworten (als Tip DVB-T kostet nichts zusätzlich ausser halt die Box+ Antenne)
e) nein _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
d) Die Kosten für den Kabelanschluss werden über die Nebenkosten abgerechnet und dann ist es egal ob dieser nun genutzt wird oder nicht. Der VM stellt ja die Leistung zur Verfügung und hat auch einen Anspruch auf Zahlung wenn diese Leistung vom Mieter nicht genutzt wird.
Evtl. hilft ein Gespräch mit dem VM weiter. Dieser könnte den Kabelvertrag für die Wohnung kündigen. Was aber wohl zur Folge hätte das alle anderen Mieter mehr bezahlen müssen, was dann vermutlich zu Streit führt.
Eine Möglichkeit wäre wenn der VM eine DVB-S Anlage installiert und die Kosten als Modernisierung auf die Mieter umlegt und die Wartung ebenso. Dann fallen die Gebühren fürs Kabel weg. Ob das aber dann wirklich billiger ist müsste man mal nachrechnen.
dann muss ich bei "c)" nochmal einhaken:
c1)wenn stillschweigendes Einverstaendnis gilt, trifft es dann zu, dass JETZT eine Abrechnung der Kabelgebuehren ueber die NK laeuft und somit der MV als abgeaendert gilt? Was ja dann hiesse, das der Kabelvertrag jetzt nicht mehr saparat gekuendigt werden kann und "d) liesse sich damit beantworten.
Besten Dank schonmal fuer die kurzen, knackigen Antworten!
Der Mietvertrag wurde nicht abgeändert, meiner Meinung nach wurde nur eine Position der Nebenkosten abgerechnet die vorher nicht abgerechnet wurde aber schon seit Unterschrift in dem Mietvertrag vorgesehen war. Demnach hat der VM auch nie die Miete erhöht sondern nur die Nebenkostenvorauszahlung angepasst. Grundsätzlich kann der VM alle Nebenkosten abrechnen die im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden und das auch wenn die Kosten erst Jahre später das erstemal entstehen.
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