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Bin nicht sicher, ob ich überhaupt im richtigen Forum bin.
Angenommen, die Berufsgenossenschaft Bau fordert Beitragszahlungen für einen Helfer, da dieser nicht als Mitbauherr anerkannt wird, obwohl er der Lebensgefährte ist - eheähnliche Gemeinschaften sind diesen doch in vielen Dingen gleich gestellt?! Und wieso kann sich eine Mitbauherrschaft nur in finanzieller Weise dokumentieren (geleistete Zahlungen) - wieso können die geleisteten (unentgeltlichen) Arbeitsstunden nicht als quasi-finanzielle Beteiligung gelten?
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