Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Ananatalia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 05.07.05, 14:51 Titel: Austritt |
|
|
Kann man wenn in der Satzung nur ein regukärer (Ausnahme Tod, Ausschluss, etc) Austritt aus dem Verein zum Ende des Kalenderjahres vorgesehen ist, trotzdem einvernehmlich (Vorstand und auszutretendes Mitglied) früher austreten?
Vielen Dank für die Antworten! |
|
Nach oben |
|
|
Spezi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 912
|
Verfasst am: 05.07.05, 17:00 Titel: |
|
|
Hallo,
geht es vorwiegend um die Eigenschaft "MItglied" oder um die Pflicht zur Beitragszahlung ?
Wenn die Satzung klare Austrittsregelungen festschreibt, kann der Vorstand
davon nicht wirksam abweichen.
Ich sehe aber die Möglichkeit dass der Vorstand für die restl. Dauer der Mitgliedschaft den Beitrag erläßt.
Spezi |
|
Nach oben |
|
|
Ananatalia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 05.07.05, 17:09 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die Antwort. Es geht ausschließlich um die Mitgliedschaft an sich. Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied möchte eben nicht noch zu Sitzungen geladen werden und dem Vorstand wäre das auch recht. Es wäre eben nur wichtig zu wissen, ob das möglich ist, denn wenn der Austritt erst wie die Satzung bestimmt zum Ende des Kalenderjahres wirksam wird, dann müsste das entsprechende Mitglied ja noch geladen werden.
Sollte das (einvernehmlich entgegen der Satzung) nicht gehen, könnte man dann dahingehend eine Satzungsänderung vornehmen, die dann auch auf den vorher ausgesprochenen Austritt Wirkung hat oder müsste der Austritt dann noch mals erklärt werden?
Noch mal Danke! |
|
Nach oben |
|
|
moro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
|
Verfasst am: 05.07.05, 21:05 Titel: |
|
|
Das verstehe ich nicht. Ist das so schlimm, Einladungen zu Sitzungen zu bekommen, dass man deswegen eine Satzungsänderung vornehmen will? Wenn es wirklich so belastend ist, ein paar ungewünschte Einladungen zu erhalten, was spricht dann dagegen, dem Vorstand gegenüber einfach auf das Recht, Einladungen zu erhalten, zu verzichten?
Gruß,
moro |
|
Nach oben |
|
|
Ananatalia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 05.07.05, 22:13 Titel: |
|
|
Könnte man denn in einer Kündigung mit sofortiger Wirkung (gegen die Satzung) dann einen konkludenten Verzicht auf Einladungen zu Mitgliederversammlungen sehen. Kann man darauf überhaupt verzichten? |
|
Nach oben |
|
|
Spezi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 912
|
Verfasst am: 05.07.05, 22:31 Titel: |
|
|
Hallo,
wenn Ihnen die Beendigung der Mitgliedschaft so wichtig ist und der Vortstand sogar mitmachen will, würde ich einfach die Voraussetzungen für einen satzungsgemäßen Ausschluss schaffen (provozieren) und dann den Ausschluss akzeptieren.
Spezi |
|
Nach oben |
|
|
Ananatalia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 06.07.05, 04:07 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die Antwort! Es geht nicht um mich, ich würde einfach das Kalenderjahr abwarten, mich laden lassen und das ignorieren. Gründe für einen Ausschluss würden vorliegen, es sollte aber eher friedlich und unauffällig gelöst werden. Könnte ja sein, dass ein Ausschluss einen schlechten Eindruck hinterlässt bei einem gemeinnützigen Verein. Evtl. ist eine Satzungsänderung doch eine gute Alternative.
Viele Grüße |
|
Nach oben |
|
|
moro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
|
Verfasst am: 08.07.05, 22:03 Titel: |
|
|
Zitat: | Könnte man denn in einer Kündigung mit sofortiger Wirkung (gegen die Satzung) dann einen konkludenten Verzicht auf Einladungen zu Mitgliederversammlungen sehen. Kann man darauf überhaupt verzichten? |
Wieso 'konkludenten Verzicht'? Sie können doch ganz ausdrücklich verzichten, und zwar einfach so, egal ob und wann Sie austreten. Und warum soll ein Verzicht nicht möglich sein? Die Satzung gibt Ihnen ein Recht auf Einladungen, erlegt Ihnen aber doch keine Pflicht auf, Einladungen entgegennehmen zu müssen.
Gruß,
moro
(Aber verstehen tu ich's immer noch nicht. Warum so ein Aufstand, wenn man die Einladungen doch einfach ungelesen in den Papierkorb werfen kann ...) |
|
Nach oben |
|
|
|